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Hamburg führt UVgO ein
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Die Freie und Hansestadt Hamburg ist das erste Bundesland, das die neue Unterschwellenvergabeordnung anwenden und ins Landesrecht übernehmen wird. Ab 1. Oktober tritt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dort in Kraft. Das neue Hamburgische Vergabegesetz wurde am 18.07.2017 verabschiedet und am 28.07.2017 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. Nr. 23) verkündet.
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