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Neue Pflichten durch Transparenzregister
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Am 26. Juni 2017 ist das Geldwäscherichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Einer der wesentlichen Bestandteile des neuen Geldwäschegesetzes (GwG) ist das neue und eigenständige elektronische Transparenzregister. Dieses sieht Angaben zu den Eigentümerstrukturen - das heißt wirtschaftlich Berechtigten - von Unternehmen, Stiftungen und ähnlichen Gestaltungen sowie entsprechende Mitteilungspflichten der Betroffenen vor.
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