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BGH - Nullpositionen beim Einheitspreisvertrag: Wie wird abgerechnet?
In ergänzender Auslegung eines VOB/B-Einheitspreisvertrags kann der Auftragnehmer eine Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen (Nullpositionen) nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B verlangen, wenn ein Fall der vom Regelungsgehalt dieser Vertragsklausel erfassten Äquivalenzstörung vorliegt. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 26.01.2012 (Az.: VII ZR 19/11) entschieden.
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