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BVerwG - Selbständige Tätigkeit als Dachdecker: Nicht ohne Meisterbrief!
Die Handwerksordnung ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke im stehenden Gewerbe im Regelfall vom Bestehen der Meisterprüfung oder einer ihr gleichgestellten Prüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung («Altgesellenregelung») abhängig macht. Dies geht aus zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.08.2011 hervor.
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