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Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 2026 veröffentlicht

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© Robert Kneschke - shutterstock
(29.10.2025) Die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren werden turnusmäßig zum 01.01.2026 angepasst - und sinken.

Mit den delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2051 und 2025/2052 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgende Schwellenwerte (in Klammern die bis zum 31.12.2025 geltenden Schwellenwerte):

Richtlinie für öffentliche Aufträge (2014/24/EU)

- Bauleistungen: 5.404.000 EUR (5.538.000 EUR)

- Liefer-/Dienstleistungen
-- obere und oberste Bundesbehörden: 140.000 EUR (143.000 EUR)
-- übrige öffentliche Auftraggeber: 216.000 EUR (221.000 EUR)

Konzessionen (2014/23/EU)

- Konzessionen: 5.404.000 EUR (5.538.000 EUR)

Sektorenrichtlinie (2014/25/EU)

- Bauleistungen: 5.404.000 EUR (5.538.000 EUR)
- Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 EUR (443.000 EUR)

Die Schwellenwerte für soziale und besondere Dienstleistungen werden nicht angepasst.

(Quelle: Europäische Union)