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Trassen-/Leitungsauskunft Kabel der Telekom

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- Neufassung der Nutzungsvereinbarung

(23.04.2012) Nach fünfjährigen, teilweise sehr schwierigen Verhandlungen ist es uns (dem BVMB) endlich gelungen, mit der Deutschen Telekom AG einen Kompromiss hinsichtlich der Modalitäten der Nutzungsvereinbarung zur Trassenauskunft Kabel (TAK) zu vereinbaren (überarbeitete neue Fassung der Nutzungsvereinbarung vom 15.02.2012).

Die Telekom hat die Neufassung der Nutzungsvereinbarung Mitte April 2012 unter https://trassenauskunft-kabel.telekom.de online gestellt.

Bei den Verhandlungen haben wir eine Reihe von positiven Ergebnissen erzielt, leider jedoch keine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Haftungsregelung gemäß § 8 der Nutzungs­vereinbarung vereinbaren können.

Positiv zu bewerten ist, dass die von der Telekom auf Grundlage der Nutzungsvereinbarung erteilten Auskünfte ab sofort verbindlich sind. In der Vergangenheit hatte sich die Telekom stets geweigert, verbindliche Trassenauskünfte zu erteilen. Außerdem haben wir erreicht, dass der Gültigkeitszeitraum der von der Telekom erteilten Trassenauskunft von zwei Wochen auf vier Wochen verdoppelt wurde. Mit diesen beiden Zugeständnissen sorgt die Telekom für Rechts- und Planungssicherheit für die TAK-Anwender. Neben weiteren redaktionellen Änderungen verzichtet die Telekom in Zukunft auch auf das Recht, den TAK-Vertrag ordentlich kündigen zu können. Zu begrüßen ist zudem, dass künftig nicht mehr für jede Technikniederlassung der Telekom eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden muss. Vielmehr reicht der Abschluss einer einzigen Nutzungsvereinbarung aus.

Mit Blick auf den § 8 der Nutzungsvereinbarung bestehen nach wie vor große Meinungsunterschiede zwischen der Telekom und der Bauwirtschaft, die wir leider auch in den vergangen fünf Jahren nicht beseitigen konnten. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Haftung im § 8 der Nutzungsvereinbarung. Seitens der Bauwirtschaft hatten wir eine Haftungshöchstbegrenzung auf mindestens 500.000 Euro gefordert. Die Telekom hält hingegen an ihrer alten Haftungshöchstbegrenzung auf 100.000 Euro fest. Für uns ist außerdem nicht nachvollziehbar, unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt der TAK-Anwender verpflichtet sein sollte, die Telekom von Ansprüchen Dritter frei zu stellen.

Unabhängig davon haben wir jetzt mit der Telekom vereinbart, dass die Neufassung der Nutzungsvereinbarung zur Trassenauskunft erst einmal über einen Beobachtungszeitraum von 1 Jahr getestet und hierzu in diesem Zeitraum praktische Erfahrungen gesammelt werden sollen. Im Anschluss daran soll geprüft werden, ob Anpassungsbedarf hinsichtlich der Nutzungsvereinbarung besteht. Wir wären Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre in der Praxis künftig gesammelten Erfahrungen/Anregungen rechtzeitig mitteilen könnten.

Ihre bisher bestehenden "alten" Nutzungsvereinbarungen können Sie im übrigen kündigen, damit Sie von den günstigeren Regelungen der Neufassung der Nutzungsvereinbarung profitieren können.

(Quelle: BVMB)

Foto: Sven Bahren - Fotolia.com