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Handelsverband sieht sich durch BGH-Urteil bestätigt: Mietminderungen wegen Corona sind zulässig

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(13.01.2022) Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt. Der BGH hatte am 12.01.2022 deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind.

Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire und ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.

(Quelle: Handelsverband Deutschland)