Handelsverband sieht sich durch BGH-Urteil bestätigt: Mietminderungen wegen Corona sind zulässig
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Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire und ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.
(Quelle: Handelsverband Deutschland)