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Hessen lehnt Aus für Mieter-Umlage bei Grundsteuer ab

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(04.02.2019) In der Debatte um mögliche Mehrbelastungen durch die Grundsteuerreform ist Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) gegen ein Aus für die Umlage von Grundsteuerkosten auf Mieter. "Ich finde das nicht richtig", sagte Schäfer am 01.02.2019 in Berlin vor einem Bund-Länder-Treffen mit Blick auf Forderungen, die Umlage zu streichen.

Schäfer: Grundsteuer zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur erforderlich

Aber ein am Wert von Grundstücken und Gebäuden orientiertes Modell von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) könnte gerade in gefragten Gegenden zu Mehrbelastungen führen. Schäfer betonte, die Grundsteuer sei eine kommunale Steuer, mit der die ganze kommunale Infrastruktur finanziert werde, zum Beispiel Schwimmbäder. Alle profitierten davon. Deswegen sei er gegen eine Herausnahme der Umlage-Fähigkeit.

Bei Herausnahme Gefahr der Einpreisung in Kaltmiete

Unter anderem Teile der SPD, Grüne und Linke fordern, die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter abzuwälzen - dann könnte diese aber im Gegenzug in die Kaltmieten eingepreist werden, sagen Experten. Unterm Strich könnte es also keine Ersparnis geben. Mieter zahlen bisher 19 Cent im Schnitt pro Quadratmeter, bei 100 Quadratmetern 19 Euro im Monat.

Mischmodell in Diskussion

In der Diskussion ist als Kompromiss ein Mischmodell aus einer Steuerberechnung nach Fläche und Wert. Statt jede Nettokaltmiete und zur Steuerermittlung für Wohnungseigentümer zudem fiktive Mieten einzubeziehen, könnte es zu Pauschalisierungen kommen. Etwa eine Einbeziehung lokaler Mietspiegel und des Bodenrichtwertes.

Bayern will eigenes Modell vorlegen

Allerdings hat Bayern die Erarbeitung eines eigenen Modells angekündigt - der Freistaat ist für eine möglichst unbürokratische Steuerberechnung nur nach Fläche. Wenn der Bund kein konsensfähiges Modell mit den Ländern erreichen kann, könnten diese jeweils eigene Gesetze für eine Grundsteuererhebung auf den Weg bringen. Bis Ende des Jahres muss eine Neuregelung stehen, sonst kann die Steuer, die bisher Städten und Gemeinden 14 Milliarden Euro im Jahr bringt, nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 (DStR 2018, 791) wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung verlangt.

(Quelle: beck aktuell)