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VPB: Grundsteuer gehört zu den laufenden Nebenkosten

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(30.01.2019) Die Grundsteuer soll modernisiert werden, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wann und wie ist aber noch nicht absehbar. Bis dahin gehört die Grundsteuer zu den laufenden Nebenkosten, die Immobilieneigentümer jedes Jahr berappen müssen. Erhoben wird sie von der jeweiligen Kommune, und weil die Städte und Gemeinden finanziell knapp sind, neigten sie in der Vergangenheit dazu, die Grundsteuer regelmäßig zu erhöhen.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Immobilienkäufern deshalb, sich vor dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beim Vorbesitzer nach der Höhe der Grundsteuer für das Objekt zu erkundigen, damit sie die Nebenkosten besser abschätzen können. Die Grundsteuer ändert sich in der Regel nicht durch den Verkauf der Immobilie. Erst beim Umbau oder Ausbau kann sie sich verändern. Berechnet wird sie - bislang - vom Finanzamt aus dem Einheitswert, dem Grundsteuermesswert und dem Hebesatz. Beim Neubau müssen Bauherren also auf den Bescheid des Finanzamts warten, um zu erfahren, wie hoch die Grundsteuer wird. Nicht verwechseln sollten Kaufinteressenten die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer. Letztere fällt beim Kauf der Immobilie einmalig an und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Während sich die Grundsteuer für ein Familienheim in der Regel noch in Hunderten Euro bemisst, schlägt die Grunderwerbsteuer mit dem Gegenwert eines Klein- oder Mittelklassewagens zu Buche.

(Quelle: VPB)