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Neue Schwellenwerte ab 01.01.2014

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(17.12.2013) Die Schwellenwerte für Auftragsvergaben nach dem europäischen Vergaberecht werden regelmäßig alle zwei Jahre an Wechselkursschwankungen angepasst. Zum Jahreswechsel ist es wieder soweit. Am 14.12.2013 wurde die neue EU-Verordnung 1336/2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl. EU 13 Nr. L, 335 S. 17) .

Ab dem 01. Januar 2014 gelten danach die folgenden, leicht erhöhten Schwellenwerte:

- Bauaufträge (bisher 5 Mio. Euro): EUR 5.186.000,00;

- Dienstleistungs-/Lieferaufträge (bisher 200.000 Euro): EUR 207.000,00;

- Sektoren: Dienst-/Lieferleistungen (bisher 400.000 Euro): EUR 414.000,00;

- Verteidigung: Dienst-/Lieferleistungen (bisher 400.000 Euro): EUR 414.000,00;

- Bundesbehören: Dienst-/Lieferleistungen (bisher 130.000,00): EUR 134.000,00;

(Quelle: id Verlag)