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Bundeskartellamt verhängt weiteres Millionenbußgeld gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen

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(12.03.2012) Das Bundeskartellamt hat am 07.03.2012 ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro gegen die IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH, Ulm, verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gemeinsam mit drei weiteren Herstellern von Feuerwehrlöschfahrzeugen seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt zu haben.

Bußgelder gegen weitere Beteiligte bereits rechtskräftig

Gegen die weiteren Beteiligten, die Unternehmen Albert Ziegler GmbH & Co. KG, die Schlingmann GmbH & Co. KG, die Rosenbauer-Gruppe sowie gegen einen Schweizer Wirtschaftsprüfer, hatte das Bundeskartellamt nach einvernehmlicher Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) bereits im Februar 2011 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro verhängt. Gegen das Unternehmen Iveco war zudem in einem weiteren Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 17,5 Millionen Euro wegen verbotener Absprachen im Bereich Drehleiterfahrzeuge erhoben worden. Diese Bußgelder sind inzwischen rechtskräftig.

Sachverhalt

Bei den genannten Unternehmen handelt es sich um die führenden Hersteller von Löschfahrzeugen in Deutschland. Die Unternehmen haben sich gegenseitig über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile, sogenannte Soll-Quoten, zugestanden. Sie meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Darüber hinaus koordinierten die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise. Neben der «Zürich-Runde» der Geschäftsführer gab es regelmäßige Zusammenkünfte auf Ebene der Vertriebsleiter. Auf diesen Treffen wurden die kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander aufgeteilt.
Weiterleitung der Verfahren an Staatsanwaltschaft

In beiden Fällen sei es den Unternehmen darum gegangen, die bestehende Kundenzuteilung festzuschreiben und vorstoßenden Preis- und Rabattwettbewerb zu verhindern, scheibt das Bundeskartellamt. Das Verfahren gegen die beteiligten Vertriebsleiter, aber auch gegen die Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden, sei zum Zwecke einer strafrechtlichen Prüfung an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Wie die anderen bereits bebußten Unternehmen hat auch IVECO einen sogenannter Bonusantrag beim Bundeskartellamt gestellt. Die Kooperation wurde bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt. Das jetzt festgesetzte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: beck aktuell)

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