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Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes legt Abschlussbericht vor

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(28.08.2019) Die unter Federführung des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ins Leben gerufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat am 27.08.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Erklärtes Ziel der Reform ist es, Wohnungseigentum attraktiver zu machen und den bestehenden Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen zu beseitigen.

Wohnungseigentumsgesetz auf dem Prüfstand

Auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2018 hatten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform des WEG einzurichten. Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Die Arbeitsgruppe hat den Reformbedarf des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geprüft, insbesondere durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen der bestehende Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen beseitigt werden kann.

Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen erleichtern

Ziel ist unter anderem die leichtere Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen. Besonderes Augenmerk legte die Arbeitsgruppe auf die Förderung der Elektromobilität und die Barrierefreiheit des Wohnens. Außerdem wurde geprüft, wie eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erreicht werden kann.

Wohnungseigentum mit Infrastruktur für Elektromobilität attraktiver machen

Zum heute vorgestellten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe bekräftigten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) und der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (CSU), Wohnungseigentum attraktiver zu machen und in diesem Zusammenhang auch bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität wie etwa Ladestationen in den Blick zu nehmen.

(Quelle: Verlag C.H. Beck)