Nachrichten

Bei der Wohnungssuche diskriminiert: Makler muss Entschädigung zahlen

Bild
© Dan Race - Fotolia.com
(04.02.2026) Der vom Vermieter anlässlich der Vermietung von Mietwohnungen mit der Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen oder der Auswahl von Mietinteressenten betraute Makler unterliegt dem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 2 AGG und haftet unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 AGG auf Schadensersatz und Entschädigung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 29.01.2026.