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Savannah-Katzen gehören nicht in Wohngebiete

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(08.10.2025) Die Stadt Kleve untersagte zwei Bewohnern, ihre Savannah-Katze "Muffin" im Wohngebiet zu halten. Zu Recht, wie das OVG Münster nun entschied - die Katzen-Kreuzung sei zu gefährlich. Daran konnte auch Justin Bieber nichts ändern.

Die beiden Halter von "Muffin" sind Eigentümer eines Grundstücks in einem allgemeinen Wohngebiet der Stadt Kleve. Muffin ist jedoch kein normales Haustier, sondern eine sogenannte Savannah-Katze, eine Kreuzung zwischen der afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze. Muffin gehört zur sogenannten F1-Generation, hat also einen Serval als Elternteil, ohne dass dazwischen weitere Generationen standen.

Nach einem Hinweis des Veterinäramtes forderte die Stadt die Katzenliebhaber auf, die Haltung auf ihrem Grundstück einzustellen. Das Paar stellte daraufhin einen Eilantrag, der vom VG Düsseldorf jedoch abgelehnt wurde. Auch die dagegen erhobene Beschwerde beim OVG Münster hatte nun keinen Erfolg (Beschluss vom 07.10.2025 - 10 B 1000/25).

Savannah-Katzen zu gefährlich für Wohngebiete

Das OVG stellte die Voraussetzungen für eine Kleintierhaltung im Wohngebiet klar: Diese sei nur dann zulässig, wenn die Kleintierhaltung im Wohngebiet "üblich und ungefährlich" ist und den "Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt". Das VG Düsseldorf habe richtigerweise angenommen, dass diese Voraussetzungen bei Muffin nicht gegeben seien, so das OVG.

Ein Indiz für die Gefährlichkeit von Savannah-Katzen der F1-Generation sei unter anderem die Aufnahme in die Liste gefährlicher Tiere in anderen Bundesländern. Hinzu komme die Einschätzung des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima sowie die "offensichtlich auch dem Schutz der Umgebung dienenden strengen Anforderungen an die Sicherung der Gehege".

Vorlieben von Justin Bieber sind kein Indiz

Die beiden Tierhalter konnten diese Indizien nicht nachhaltig entkräften, so das OVG. Die beiden trugen Stellungnahmen Dritter vor. Aus diesen ergab sich für die Richterinnen und Richter jedoch lediglich, dass die Katze Menschen nicht aktiv angreift. Werde das Tier in die Enge getrieben, bestehe jedoch ein Verteidigungsverhalten.

Interessant, aber letztlich irrelevant war der Vortrag der Eigentümer Muffins zur gestiegenen Popularität von Savannah-Katzen in Deutschland. Die Nachfrage an den Katzen sei auch dadurch gestiegen, dass Popstar Justin Bieber zwei Savannah-Katten namens "Sushi" und "Tuna" halte. Dieser Vortrag lasse nicht den Schluss zu, dass die Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet in Kleve deshalb üblich oder eine für eine Wohnnutzung typische Freizeitbetätigung sei, so das Gericht abschließend.

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.10.2025 - 10 B 1000/25