VPB: Feuchteschäden schnell beseitigen lassen

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Dabei unterstützen sie unabhängige Sachverständige. Fällt der Schaden noch in die Gewährleistungsfrist innerhalb der ersten fünf Jahre nach Bauabnahme, müssen Bauherren ihre Baufirma informieren und dort den Schaden als Mangel in der Gewährleistungsphase rügen. Ein solcher Feuchteschaden mit Schimmelbefall macht nicht nur Ärger, er hat auch unmittelbare Auswirkung auf den Wiederverkaufswert eines Gebäudes, sofern er nicht vollständig beseitigt wird und dies auch belegt werden kann. Bauherren sollten in jedem Fall darauf bestehen, dass der Schaden ordentlich und vollständig behoben wird. Auch dabei hilft der unabhängige Experte.
(Quelle: VPB)