DAV fordert Neufassung der §§ 650b und 650c BGB
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(15.11.2024) Der DAV plädiert dafür, die Vorschriften der §§
650b und
650c BGB im Rahmen der Evaluation des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts neu zu fassen, da diese Vorschriften die gesetzgeberischen Zielstellungen verfehlen, erhebliches Interpretations- und Streitpotential bieten und sich in der Praxis nicht bewährt haben.
Die Stellungnahme finden Sie
hier.
(Quelle: DAV)