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Architekt ist kein Rechtsberater!

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Bundesgerichtshof
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(21.11.2023) Eine Vereinbarung, durch die sich ein Architekt verpflichtet, eine von ihm selbst entworfene, der Interessenlage des Bestellers entsprechende Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmern zur Verfügung zu stellen, ist wegen eines Verstoßes gegen § 3 RDG nichtig. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 09.11.2023 entschieden.