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JVEG darf nicht Gesetz werden!

(18.12.2003) Derzeit wird im Bundestag und im Bundesrat von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt über grundlegende Änderungen des Kostenrechts für die Gerichtsverfahren beraten. In Kürze ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes zu rechnen. Teil des Gesetzespakets ist auch die Vergütung der Gerichtsgutachter sowie Dolmetscher und Übersetzer. Diese Berufsgruppen werden in Zukunft in vielen Fällen deutlich weniger Geld erhalten als nach dem derzeitigen, 10 Jahre alten Entschädigungsgesetz. Die Folge werden gravierende Auswirkungen für die rechtssuchenden Bürger sein.

Qualifizierte Fachleute werden sich noch mehr als bislang schon der Rechtspflege verweigern, weil sie nicht gezwungen werden können, in verfassungswidriger Weise unter Selbstkostendeckung zu arbeiten. Die Prozesse werden sich damit verzögern und - weil es vermehrt zur Einholung von Gutachten und Gegengutachten kommen wird - unter dem Strich auch erheblich verteuern.

Die ARGE Dr. Aurnhammer hält den Gesetzentwurf nicht für verfassungsgemäß und sieht sich damit in Übereinstimmung mit namhaften Verfassungs- und Kostenrechtsexperten. In eingehend begründeten Stellungnahmen gegenüber dem Bundesjustizministerium, dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und dem Bundesrat ist der Gesetzgeber dringend ersucht worden, das Gesetzgebungsvorhaben JVEG derzeit komplett fallenzulassen und stattdessen das geltende ZSEG in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten 10 Jahre anzupassen.

Über das JVEG und die nachteiligen Auswirkungen für die Sachverständigen wird die ARGE Dr. Aurnhammer ausführlich auf dem jährlichen Sachverständigenkongress ARGE-INFOTAG "SV-aktuell" am 17.1.2004 in Würzburg berichten (weitere Infos dazu unter www.arge-sv.info ). Die betroffenen Sachverständigen beabsichtigen, das Gesetz, sollte es bei den geplanten unzureichenden Regelungen bleiben, durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

(Quelle: ARGE Dr. Aurnhammer)