Regierung wünscht EU-Ausnahmeregelungen für Vergaben in Notständen
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Zwar erlaube die EU-Gesetzgebung schon jetzt in bestimmten Situationen Ausnahmen. Doch Begriffe wie "unvorhergesehenes Ereignis" oder "äußerste Dringlichkeit" seien eine unsichere Rechtsgrundlage, wird das Ministerium zitiert. Es fordert eine Ausnahmeregelung, nach der die öffentliche Hand Aufträge von vornherein direkt vergeben könnte. Sie sollte nur für einen im Voraus festgelegten Zeitraum gelten.
Wofür genau die Ausnahmen gelten, kann nach den Vorstellungen des Ministeriums flexibel sein: EU-weit oder für einzelne Länder oder Regionen, nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen oder auch nur für ausgewählte Vergabestellen.
In der Corona-Pandemie und auch jetzt bei der Hochwasserkatastrophe hatte die Bundesregierung mit vereinfachten Vergabeverfahren reagiert. Das Wirtschaftsministerium hatte Details jeweils per Rundschreiben verkündet.
(Quelle: Vergabe24)