SH: Korruptionsregistergesetz aufgehoben
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Ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig-Holstein wird entbehrlich, da das Register des Bundes (Wettbewerbsregistergesetz vom 18.07.2017) im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz entspricht. Das Bundesregister soll zeitnah technisch gestartet werden.
(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)