BGH deutet an: Belegungsbindung im sozialen Wohnungsbau gilt nicht unendlich

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Laufzeit noch offen
Geklagt hat eine Wohnungsgenossenschaft aus Hannover. Sie will sich aus einer Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen aus den 1990er Jahren lösen, die die unbefristete Nutzung als Sozialwohnungen vorsieht. Wie der Senat andeutete, ist das tatsächlich nicht möglich. Die Frage sei nun, auf welche Laufzeit sich die Parteien damals geeinigt hätten, wenn das von vornherein klar gewesen wäre.
(Quelle: beck aktuell)