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Schleswig-Holstein: Vergabespezifisches Mindestentgelt erhöht sich ab dem 01.02.2017 auf 9,99 Euro

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(27.01.2017) Das vergabespezifische Mindestentgelt nach TTG SH wird ab dem 01.02.2017 auf 9,99 Euro erhöht. Die entsprechende "Anpassungsverordnung" ist früher als erwartet bereits am 26.01.2017 im GVOBl. Schl.-H. veröffentlicht worden und tritt damit am 01.02.2017 in Kraft.

Der neue vergabespezifische Mindestlohn gilt dann für alle Vergabeverfahren, die ab dem 01.02.2017 begonnen werden. Das Ministerium plant darüber hinaus eine "zeitnahe" Anpassung der Anwendungshinweise zum TTG SH.

(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein )