Schleswig-Holstein: Vergabespezifisches Mindestentgelt erhöht sich ab dem 01.02.2017 auf 9,99 Euro

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Der neue vergabespezifische Mindestlohn gilt dann für alle Vergabeverfahren, die ab dem 01.02.2017 begonnen werden. Das Ministerium plant darüber hinaus eine "zeitnahe" Anpassung der Anwendungshinweise zum TTG SH.
(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein )