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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Dr. Maximilian R. JahnRA und FA für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Herr Dr. Jahn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Jahn ist als Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 12 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau-, Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturvorhaben; dies umfasst die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-)Projekte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ESG-konformen und zertifizierten Bauvorhaben – von der Struktur und passendem Vertragsmodell (einschließlich forward financing, forward deal, forward lease) über die Vertragsgestaltung und Abwicklung aller Projektverträge bis zum grünen Mietvertrag oder Exit. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9), ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie (Mit-)Autor vom “Handbuch ESG in der Baupraxis - Umsetzung von ESG-Kriterien - Vertragsmodelle - Musterklauseln“.Kontakt
| Anschrift: | Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB Guiollettstraße 48 60325 Frankfurt a.M. |
| Telefon: | 069/9897278-00 |
| Telefax: | 069/9897278-99 |
| E-Mail: | jahn@jahnhettler.de |
| URL: |
www.jahnhettler.de |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 25 von 90):
IBR-Beitrag(Werkstatt) |
KG - Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung nach wechselseitigen Kündigungen? |
IBR-Beitrag(Werkstatt) |
KG - Vertragsdurchführung vor Preisgewissheit! |
IBR-Beitrag(Werkstatt) |
KG - Kündigung wegen Verletzung der Abhilfeverpflichtung |
IBR 2025, 511 |
OLG Brandenburg - Fertigstellungsmehraufwand nach Kündigung: Kostenrisiko liegt beim Unternehmer! |
IBR 2025, 457 |
KG - Wie wird der anderweitige Erwerb ermittelt? |
IBR 2025, 399 |
KG - Umsatzsteuer auf große "Kündigungsvergütung"! |
IBR 2025, 344 |
OLG Naumburg/ BGH - Wie lang ist eine "angemessene" Nachfrist? |
IBR 2025, 339 |
OLG Naumburg/BGH - Betonfestigkeit wird nicht erreicht: Kündigung aus wichtigem Grund! |
IBR 2025, 225 |
OLG Naumburg/ BGH - "Beendigung der Zusammenarbeit" ist keine Kündigung aus wichtigem Grund! |
IBR 2025, 149 |
OLG Düsseldorf - Kündigungsgrund kann "nachgeschoben" werden! |
IBR 2025, 120 |
KG/ BGH - Unzuverlässiger Bauunternehmer hat kein Recht zur Mängelbeseitigung! |
IBR 2025, 119 |
KG/ BGH - Mängelrechte ohne Abnahme? |
IBR 2025, 21 |
OLG Frankfurt - Bauhandwerkersicherheit wird nicht geleistet: Nichterfüllung einer vertretbaren Handlung! |
IBR 2025, 20 |
OLG Frankfurt - Sicherheit nach § 650f BGB gefordert: Schlüssiger Vortrag zur Anspruchshöhe reicht! |
IBR 2025, 19 |
OLG Frankfurt - Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB ist das Druckmittel für Verhandlungen! |
IBR 2024, 1070 |
LG Frankfurt/Main - Obacht bei der Flucht in die Widerklage! |
IBR 2024, 570 |
OLG Schleswig - Keine Bauhandwerkersicherheit, keine Mängelbeseitigung! |
IBR 2024, 512 |
OLG Oldenburg/ BGH - Wer Geld einbehalten kann, der braucht keinen Kostenvorschuss! |
IBR 2024, 510 |
BGH - Pauschalpreisvertrag gekündigt: Auftragnehmer muss Überzahlung widerlegen! |
IBR 2024, 457 |
OLG Düsseldorf/ BGH - Berechnung der Bauhandwerkersicherheitshöhe nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags? |
IBR 2024, 442 |
LG Traunstein - Sachverständiger wird durch Mitarbeiter "ersetzt": Richter befangen? |
IBR 2024, 391 |
OLG Zweibrücken/ BGH - Kein einseitiges Anordnungsrecht nach altem Bauvertragsrecht! |
IBR 2024, 349 |
OLG Hamburg/ BGH - Arbeiten nach Unterbrechung nicht fortgesetzt: Personalmangel ist Auftragnehmerrisiko! |
IBR 2024, 348 |
OLG Hamburg; BGH - Nachunternehmereinsatz nicht genehmigt: Auftraggeber kann kündigen! |
IBR 2024, 347 |
OLG Hamburg/ BGH - Auch viele "kleine" Vertragsverletzungen sind ein Kündigungsgrund! |
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Langaufsätze des Autors:
Aufsatz |
Der „neue“ § 8 Abs. 4 und 5 VOB/B 2016 – ein Papiertiger? Langaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M. |
Seminare des Referenten:




