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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Dr. Maximilian R. JahnRA und FA für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Herr Dr. Jahn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Jahn ist Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 13 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt, München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Er berät u. a. bei Bauvorhaben und Bauträgermaßnehmen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite in interdisziplinären Teams zur Insolvenzvermeidung. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-) Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) sowie ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht".Kontakt
Anschrift: | Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB Guiollettstraße 48 60325 Frankfurt a.M. |
Telefon: | 069/9897278-00 |
Telefax: | 069/9897278-99 |
E-Mail: | jahn@jahnhettler.de |
URL: |
www.jahnhettler.de |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 25 von 69):
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OLG Hamburg/BGH - Arbeiten nach Unterbrechung nicht fortgesetzt: Personalmangel ist Auftragnehmerrisiko! |
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OLG Hamburg/BGH - Auch viele "kleine" Vertragsverletzungen sind ein Kündigungsgrund! |
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OLG Hamburg; BGH - Nachunternehmereinsatz nicht genehmigt: Auftraggeber kann kündigen! |
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LG Traunstein - Bestellung eines weiteren Sachverständigen ohne Kammerbeschluss = Richter ist befangen! |
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AG Heidelberg - Recht zum Einbau von Dachgauben erlaubt auch Einbau von Dachfenstern! |
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OLG Frankfurt - Exklusive Wohnung versprochen: Erhöhter Schallschutz geschuldet! |
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BGH - Auftraggeberanweisung sticht Bedenkenanzeige: Arbeitseinstellung ist unzulässig! |
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BGH - Besteller kündigt "frei": Bei Erfüllung anfallender Aufwand ist kalkulationsunabhängig abzuziehen! |
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OLG Brandenburg - Wer kleiner als vereinbart baut, bekommt auch weniger Geld! |
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KG/ BGH - Nicht ersparte Leistungen stehen noch nicht fest: Wie ist der Werklohn abzurechnen? |
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OLG Naumburg - Kein Leistungsverweigerungsrecht nach Kündigung! |
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OLG Stuttgart - Nach Kündigung nur 5% gefordert: Keine schlüssige Abrechnung erforderlich! |
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OLG Düsseldorf - Teilkündigung beim VOB/B-Vertrag: Was sind "in sich abgeschlossene" Teilleistungen? |
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OLG Brandenburg - Auftraggeber kündigt "frei": Allgemeine Geschäftskosten werden nicht erspart! |
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OLG Köln/BGH - Pauschalhonorarvertrag gekündigt: Abrechnung wie beim Bauvertrag! |
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OLG Frankfurt - Wer nicht (mehr) für Mängel haftet, darf die Arbeiten nicht einstellen! |
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OLG München - Angabe in Informationsblatt ist vereinbarte Beschaffenheit! |
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OLG Celle; BGH - Abwehr verzugsbedingter Kündigung erfordert bauablaufbezogene Darstellung! |
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OLG Celle - Mängelbeseitigung vor Abnahme verweigert: Vorschuss auch ohne Kündigung! |
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LG Landau - Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers! |
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OLG Brandenburg/BGH - Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten! |
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OLG Köln - Wie wird ein Pauschalpreisvertrag prüfbar abgerechnet? |
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OLG Hamm - Wenn sich die Eigentumswohnung auf dem Nachbargrundstück befindet ... |
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OLG Köln - Vergütung nach Kündigung: Was sind "erbrachte Leistungen"? |
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OLG Hamburg/BGH - Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden! |
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Langaufsätze des Autors:
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Der „neue“ § 8 Abs. 4 und 5 VOB/B 2016 – ein Papiertiger? Langaufsatz von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M. |
Seminare des Referenten: