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Dr.-Ing. Matthias DrittlerBauingenieur, baubetrieblicher Sachverständiger |
Profil
Dr. Matthias Drittler ist „gelernter“ Bauingenieur (TU Berlin, Dipl.-Ing.) und Baubetriebler. Seine ersten Schritte in seinem heutigen Arbeitsbereich, dem Management von Claims, unternahm er während seiner Lehr- und Wanderjahre in Unternehmen der Bauindustrie und der Projektsteuerung. Heute steht Herr Drittler mit seinem Büro md projekt- und claimmanagement als Sachverständiger und Berater bei komplexen Abrechnungsaufgaben (unter anderem aus Bauzeitansprüchen) an der Seite von Bauherren/Auftraggebern sowie ausführenden Firmen am Bau und beim Anlagenbau. Von Gerichten wird er zur fundierten Begutachtung streitiger Sachverhalte gerufen. Er ist ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften Baurecht (BauR) und Immobilien- & Baurecht (IBR) und Autor zahlreicher Fachaufsätze, ferner Mitglied des Deutschen Baugerichtstags. Einen Teil seiner weitreichenden Bau- und Konfliktlösungserfahrung hat Herr Drittler im Handbuch „Nachträge und Nachtragsprüfung“ zusammengetragen und vertieft. Aus den systemgerecht dargelegten rechtlichen Aspekten werden darin baubetriebliche Lösungsvorschläge zu allen wichtigen Themen des Nachtragswesens anspruchsgerecht entwickelt. Neu in der 4. Auflage des beim Werner Verlag und in einer Co-Veröffentlichung hier bei www.ibr-online.de erschienenen Werkes sind Auseinandersetzungen mit dem vom Gesetz (§ 650c BGB) und von der Rechtsprechung geprägten, großenteils neu ausgerichteten Vergütungs- und Entschädigungsrecht. Und mit dem vorgestellten neuen Konzept „Bauzeitnachtrag 2.0“ wird gezeigt: Es geht doch! Die Nachweise im gestörten Bauablauf können – auch beim Schadensersatz – gerichtsfest konkret im tatsächlichen Bauablauf geführt werden. Von sich sagt Drittler: Mit Leidenschaft tauche er in die Tiefen von baurechtlich-baubetrieblichen Zusammenhängen hinab und mit rechtssicheren baubetrieblichen Lösungen wieder auf. Es reize ihn, gute Antworten auf schwierige Fragen zu finden.Kontakt
Anschrift: | md projekt- und claimmanagement Lageweg 7 29342 Wienhausen |
Telefon: | 05149/189913 |
Telefax: | 05149/189915 |
E-Mail: | matthias.drittler@mdrittler.de |
URL: |
www.mdrittler.de |
Blog-Einträge des Autors (hier: 51 bis 75 von 129):
Blog-Eintrag | BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit |
Blog-Eintrag | Kritik an linearer Preisfortschreibung wach halten, sekundäre Darlegungslast erwägen |
Blog-Eintrag | Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief |
Blog-Eintrag | Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit |
Blog-Eintrag | Bauzeitliche Ansprüche: Thesen zum Baugerichtstag gelungen ... eine Ausnahme |
Blog-Eintrag | Quo vadis VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen? |
Blog-Eintrag | AGK-Unterdeckung, ein teilweise unverstandenes, jedenfalls überreiztes Thema |
Blog-Eintrag | Einvernehmliche Vertragsaufhebung und freie Kündigung: Erspartes mit tatsächlichen Kosten anrechnen, dabei Chancen heben |
Blog-Eintrag | Ein Mythos entsteht |
Blog-Eintrag | BGH klärt Bemessung der Entschädigung weiter - oder: Zweifel an der Eignung des § 642 BGB zur ausgewogenen Regelung |
Blog-Eintrag | Wir könnten es ... |
Blog-Eintrag | Bauzeitliche Ansprüche - Wunsch nach einem Baurecht, in dem einem Recht auch zum Recht verholfen wird |
Blog-Eintrag | Von der Auftragskalkulation losgelöste Bildung des neuen Preises |
Blog-Eintrag | BGH klärt Preisbildung im VOB/B-Vertrag vorerst nur für Mengenmehrungen über 10% |
Blog-Eintrag | Entschädigung aus § 642 BGB: KG-Urteil vom 29.01.2019 fällt auf kritischen Boden |
Blog-Eintrag | "Guter Preis bleibt gut, schlechter Preis wird gut": Eine vom Gesetzgeber gerade nicht vorgesehene Lösung |
Blog-Eintrag | Teilkündigung bei Kostenüberschreitung sinnvoll? - Eine Frage aus der Praxis der Nachtragsprüfung |
Blog-Eintrag | "Bauzeitnachträge - Die offenen Fragen werden nicht weniger" |
Blog-Eintrag | Entschädigung aus § 642 BGB mit BGH vom 26.10.2017 |
Blog-Eintrag | Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer bleibt auf Kosten der sekundären Folgen aus Annahmeverzug sitzen |
Blog-Eintrag | Entschädigung aus § 642 BGB nur für Zeitraum des Annahmeverzugs: Alte Wunde aus BGH "Vorunternehmer I" wieder aufgerissen |
Blog-Eintrag | Wagnis + Gewinn doch Teil der Entschädigung nach § 642 BGB? |
Blog-Eintrag | Unterdeckung Allgemeiner Geschäftskosten im gestörten Bauablauf |
Blog-Eintrag | BauSoll-Modifikation: Lineare Preisfortschreibung und Kritik daran |
Blog-Eintrag | Der neue Preis einer angeordneten BauSoll-Modifikation: Fortschreibung der Auftragskalkulation oder üblicher Preis? |
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Leseranmerkungen des Autors (hier: 51 bis 66):
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