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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Verbindung zwischen zwei Stäben oder einem Stab und der Erdscheibe, die eine reibungsfreie Relativverdrehung um die Gelenkachse, aber keine Relativverschiebungen zulässt;
entstehen bei der Hydratation des Zements und sind unter normalen Erhärtungsbedingungen wassergefüllt. Die Größe der Gelporen liegt im Nanometerbereich.
auch Bereitschaftskosten, Kosten, die durch die Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, z.B. einer Baustelle, entstehen und daher nicht verursachungsgerecht einer oder mehreren Teilleistungen zugeordnet werden können.
Unternehmer, der die gesamte Erstellung des Bauwerks einschließlich der Gewährleistung übernimmt, jedoch die Ausführung ausgewählter Gewerke an Nachunternehmer vergibt.
Wissenschaft und Technik von der Ausmessung und Abbildung der Erdoberfläche. Sie liefert die theoretischen Grundlagen für die vermessungstechnische Praxis. Ein grobe Einteilung lässt sich nach der Größe des Messungsgebietes vornehmen: Erdmessung, Landesvermessung, Detailvermessung.
idealisierte Figur der Erde, dient als Bezugsfläche für Höhenmessungen. Das Geoid ist eine Niveaufläche, die auf den Ozeanen mit der mittleren Meeresoberfläche zusammenfällt und unter den Kontinenten fortgesetzt gedacht wird. Dabei ist eine Niveaufläche eine Fläche, die in jedem ihrer Punkte senkrecht zur Richtung der Lotlinie steht. Ruhende Flüssigkeitsoberflächen richten sich unter Schwerkrafteinfluss in Form einer Niveaufläche aus. Ein Nivellement liefert Höhenunterschiede, die näherungsweise auf das Geoid bezogen sind. Für genauere Betrachtung ist zusätzlich die Messung der Schwerebeschleunigung auf dem Nivellementsweg notwendig.
im Bereich der Geotechnik eingesetzten Kunststoffprodukte, deren Eigenschaften an unterschiedliche Einsatzzwecke angepasst sind.
geometrische Randbedingung
Bedingung für Verschiebungen oder Verdrehungen am Rand eines Bauteils, die sich durch eine Auflagerung oder durch eine Verbindung mit einem angeschlossenen weiteren Bauteil ergibt;
wird in DIN 4020 eine Ausarbeitung genannt, welche die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung des Baugrunds, die Bewertung dieser Ergebnisse und Folgerungen und Empfehlung für die Planung von Bauwerken enthält (siehe auch Baugrundgutachten).
Oberbegriff für aus synthetischen Fasern hergestellte, wasserdurchlässige Vliesstoffe, Gewebe und Verbundstoffe für den Erd-, Grund-, Verkehrs- und Wasserbau.
Kosten für Vorhaltung und Betrieb von Baugeräten. Das sind die Kosten für Abschreibung, Verzinsung, Reparatur, Bedienung, Betriebs- und Schmierstoffe, Transporte, Verladen, Auf- und Abbau sowie für die Lagerung, Verwaltung, Versicherungen, Steuern und Zölle.
über mehrere Stützen durchlaufende Träger, bei denen Gelenke in den Feldern so angeordnet sind, dass das Gesamtsystem statisch bestimmt ist. Unempfindlich gegen Baugrundsetzungen. Heinrich Gottfried Gerber (1832-1912) ließ sich diese Erfindung 1866 patentieren.
Teil eines Entwässerungsgegenstands und/oder Einrichtung, mit der durch Sperrwasser das Entweichen von Gasen aus einer Abwasserleitung verhindert wird [DIN 4045 Abwassertechnik].
Hilfskonstruktion, die mit Belagsflächen unterschiedlicher Abmessungen aus Einzelteilen zusammengesetzt, als Arbeits-, Schutz- oder Traggerüst verwendet und wieder auseinander genommen werden kann. Man unterscheidet nach den Bauarten die Leiter-, Stangen-, Rohrkupplungs-, Rahmen- und Modulgerüste.
Summe des Strahlungstransmissionsgrades für Globalstrahlung te und des sekundären Wärmeabgabegrades qi der Verglasung nach innen infolge langwelliger Infrarot-Abstrahlung des absorbierten Anteils der auftreffenden Globalstrahlung und infolge Konvektion: g = te + qi.
sie wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen ermittelt. Balkone sowie bauliche Nebenanlagen und Garagen bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt (§ 20 BauNVO).
horizontales, leicht aus einer Wandfläche vorspringendes bandartiges Bauteil zur Gliederung der Wandfläche oder als Tropfkante für Niederschlagswasser.
gute Gestaltung baulicher Anlagen ist ein wesentliches Anliegen der Landesbauordnungen. Die Verunstaltungsklauseln (BauO NW § 12, NBauO § 53) können mit ihren unbestimmten Rechtsbegriffen allenfalls bauliche Verunstaltungen verhindern. Positiv wirksam sind örtliche Bauvorschriften.
natürlich entstandenes Gemenge aus verschiedenen Mineralen oder nur einer Mineralart. Es ist gekennzeichnet durch den Mineralbestand (Art und Menge der enthaltenen Minerale) und durch das Gefüge (Kornform, -anordnung und -bindung). Nach der Entstehung können Magmagesteine, Sedimentgesteine und metamorphe Gesteine unterschieden werden. Im bautechnischen Sinn kann zwischen Festgestein (Fels) und Lockergestein (Boden) unterschieden werden.
nach vorgegebenen Kriterien getrennte Bereitstellung von Abfällen, Wertstoffen, Wertstoffgemischen und schadstoffbelasteten Produkten und deren getrennter Transport.
Zeitpunkt, bis zu dem der Auftragnehmer die Verpflichtung für die Mangelfreiheit der Bauleistung übernommen hat. Die Frist beträgt für Bauwerke nach VOB/B 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre nach der Abnahme. Bei arglistigem Verschweigen des Mangels (Organisationsverschulden) gilt nach § 195 BGB eine Frist von 30 Jahren.