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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
wird allgemein verstanden als begleitende Planung zur verbindlichen Bauleitplanung. Sie beschränkt sich i. d. R. auf den Innenbereich. Rechtsgrundlagen und Rechtswirkungen sind in den Bundesländern verschieden.
ältere Bezeichnung für Garten- und Landschaftsplanung und Freiraumplanung. Freiraumplanung ist der umfassendere Begriff, da er auch die Planung und Gestaltung von Flächen in historischen Stadtkernen umfasst, bei denen aus historischen Gründen Grün nicht vorkommt.
ist vor allem bei der Produktion von Betonerzeugnissen von Bedeutung. Sie ist abhängig von der Gründruckfestigkeit und der Gestalt (Schlankheit) des Betonerzeugnisses.
gurtartig wirkender Bogen zur Gliederung eines Tonnengewölbes bzw. aneinander gereihter Kreuz-, Stern- oder Kuppelgewölbe. Er hat i. d. R. Tragfunktion.
dichte, in heißem Zustand gieß- und streichbare bituminöse Masse, deren Mineralstoffgemisch hohlraumarm zusammengesetzt ist, bestehend aus Splitt, Sand, Füller und Straßenbaubitumen ohne oder mit Zusätzen. Wird ohne Verdichtung eingebaut.
schnell erhärtender, wasser- und witterungsunempfindlicher, wasserundurchlässiger, in Dicken ab 20 mm aus einer heiß (220 bis 250 °C) eingebrachten Masse aus Bitumen, Hochvakuum- oder Hartbitumen und Zuschlag hergestellter Estrich (DIN 18 560). Kurzzeichen: GE.
es ist eine Eisenlegierung mit 2 bis 4 % Kohlenstoffgehalt. Gusseisen entsteht durch Umschmelzen von Roheisen im Kupolofen. Gusseisen ist relativ rostresistent. Man unterscheidet
- Graues Roheisen, im Bruch grau aussehend und mit einem Kohlenstoffanteil von mehr als 1,5 %, ist der Ausgangsstoff für Grauguss mit relativ geringer Sprödigkeit.
- Weißes Roheisen, im Bruch hell-metallisch, ist hart und spröde, es dient zur Herstellung von Temperguss und Hartguss.
Gusskessel
durch entsprechende Anzahl von aneinander gereihten wasserführenden Hohlkörpern (ähnlich Gussradiatoren) kann die Kesselleistung genau dem Wärmebedarf angepasst werden;
kleine und mittlere Gusskessel bestehen aus bereits werkseitig zusammengesetzten Elementen. Gusskessel haben aufgrund ihrer Korrosionsbeständigkeit eine lange Lebensdauer und hohe Betriebssicherheit, nachteilig sind das hohe Eigengewicht und die höhere Empfindlichkeit gegenüber Wassermangel und kaltem Wasser.
nach DIN 4703-1 - sind schwerer als Stahlradiatoren, haben aber aufgrund ihrer hohen Korrosionsbeständigkeit eine fast unbeschränkte Lebensdauer und sind für Warm-, Heißwasser und Dampf bis 12 bar zugelassen. Gussradiatoren werden entsprechend der erforderlichen Heizleistung aus einzelnen Gliedern mit 60 mm Baulänge zu größeren Einheiten zusammengebaut. Gussradiatoren gibt es in 5 verschiedenen Bauhöhen, die sich mit jeweils unterschiedlichen Bautiefen und Wärmeleistungen kombinieren lassen.
Gremium aus in Wertermittlungen erfahrenen ehrenamtlich tätigen Fachleuten, die hauptamtlich nicht mit der Verwaltung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich sie gutachtlich tätig werden, befasst sind. Er erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung. Sie ist Grundlage der Bodenrichtwertkarte, in der für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden zum Ende jeden Jahres dargestellt werden.
Verfahren, nach dem die Herstellung eines Erzeugnisses überwacht wird, um festzustellen, ob die für dieses Produkt festgelegten Güteanforderungen eingehalten werden. Die privatrechtliche Güteüberwachung soll das Herstellerrisiko im Hinblick auf Reklamationen einschränken helfen und für den Verbraucher ein wichtiges Beurteilungsmerkmal sein. Die öffentlich-rechtliche Überwachung (von Mindestanforderungen) dient den Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr und ist auf bestimmte Produktgruppen beschränkt (Überwachungsverordnungen der Bundesländer). Die Überwachung besteht im Regelfall aus der Eigenüberwachung des Herstellers und der Fremdüberwachung durch Prüfstellen oder Güteüberwachungsgemeinschaften.