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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
mit der Frequenzbewertung A bewerteter Schalldruckpegel. Er ist ein Maß für die Stärke eines Geräusches und wird mit der Einheit dB(A) angegeben. Durch die Frequenzbewertung A werden die Beiträge von Frequenzen unter 1000 Hz und über 5000 Hz zum Gesamtergebnis abgeschwächt. Damit wird dem Hörvermögen des menschlichen Ohres bei unterschiedlichen Frequenzen Rechnung getragen.
1. bergmännisch: Gewinnen und Fördern nutzbarer Mineralien,
2. abwassertechnisch: physikalischer, chemischer oder biochemischer Vorgang, bei dem organische Abwasserinhaltsstoffe zerlegt werden [DIN 4045 Abwassertechnik],
3. chemisch: Zerlegung von aus vielen Atomen bestehenden organischen Verbindungen in einfachere durch biologische (z. B. Enzyme oder Mikroorganismen), chemische (z. B. Oxidation, Verbrennung) oder durch physikalische (z. B. UV-Strahlung) Einflüsse.
bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren Entsorgung zur Wahrung des Allgemeinwohls geboten ist. Abfallentstehung ist zu vermeiden. Abfälle sollen verwertet werden. Bei der Entsorgung von Abfällen dürfen die Gesundheit der Menschen sowie Flora, Fauna, Boden, Gewässer und Luft nicht beeinträchtigt werden. Die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Städtebaus sind zu wahren.
Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle mit chemisch-physikalischen, biologischen, thermischen oder mechanischen Verfahren oder Kombination dieser Verfahren behandelt werden.
allgemein gebräuchlicher, aber nicht zutreffender Begriff für alle Methoden zur Ablagerung, Umwandlung oder Verwertung von Abfällen. Tatsächlich können Abfälle nicht beseitigt, sondern nur abgelagert, verwertet oder zu anderen festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen umgewandelt werden.
umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Nach DIN 30 706 ist der Oberbegriff für festen Abfall bestimmter Herkunft "Hausabfall". Es werden drei Arten unterschieden:
Hausmüll (Haushaltabfall), unterteilt in Wertstoff (Altstoff) und Problemstoff (Schadstoff),
Sperrmüll (Sperrabfall) als fester Abfall aus Haushalten,
Gewerbemüll (haushaltähnlicher Gewerbeabfall) ist fester Abfall aus Handel, Handwerk, Gewerbe, Industriebetrieben, Behörden und Verwaltung, der gemeinsam mit dem Haushaltsabfall entsorgt wird.
das "Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen" (AbfG) regelt als Rahmengesetz des Bundes den Umgang mit Abfall. Grundsätze: Abfälle sind zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle zu verwerten und nicht verwertbare Reststoffe gefahrlos zu entsorgen.
Verfahren zur Rückgewinnung oder Nutzung von Wertstoffen in Abfällen. Bei der Rückgewinnung unterscheidet man nach Sortierungsverfahren und Verfahren zur getrennten Sammlung von Abfällen. Wichtige Verfahren zur Nutzung von Wertstoffen sind zum Beispiel Abfallverbrennung, Kompostierung, Pyrolyse.
Summe aller Maßnahmen zur Vermeidung, möglichst schadloser Behandlung, Wieder- und Weiterverwendung und endgültiger Unterbringung von Abfällen aller Art unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte.
2. Kommunale Abfälle: Straßenkehricht und Marktabfälle, Abfälle aus kommunalen Grünanlagen, Krankenhausabfälle, Abfälle aus städtischen Vieh- und Schlachthöfen.
Hilfskonstruktion zur Sicherung von Bauteilen und Bauwerken gegen Kippen und Einstürzen. Abfangende Konstruktionselemente werden u. a. zur Sicherung von Außenschalen zweischaliger Außenwände erforderlich.
Zufluss, Durchfluss, Volumenstrom, Quotient aus dem Wasservolumen, das einen bestimmten Fließquerschnitt durchfließt, und der dazu benötigten Zeit [DIN 4045 Abwassertechnik].
Abgasleitungen und Schornsteine haben die Aufgabe, die Abgase einer Feuerstätte über Dach ins Freie zu führen und mittels Unterdruck (= Schornsteinzug durch den Dichteunterschied der Abgase) die nötige Verbrennungsluft anzusaugen (gilt bei Kesseln ohne Zugbedarf und bei Brennwertkesseln nur eingeschränkt). Einleitung von Abgasen - bei Feuerstätten für feste Brennstoffe nur in rußbrandbeständige Schornsteine, bei Feuerstätten für flüssige/gasförmige Brennstoffe auch in Abgasleitungen.
Verbindungsstück oder ein Abschnitt eines Verbindungsstücks aus Rohren und Formstücken, das nach Art von Rohrleitungen frei im Raum verlegt ist (DIN 18 160-1).
Abgasverlust
Verlust, der bei der Verbrennung im Heizkessel entsteht, zulässige Grenzwerte nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen je nach Nennwärmeleistung zwischen 9 und 11 %.
von Probekörpern aus Beton. Bei Probekörpern, die z. B. bei der Prüfung auf Druck beansprucht werden sollen, müssen die zwei einander gegenüber liegenden Flächen, gegen die die Stahlplatten der Prüfmaschine wirken, eben und parallel sein. Unebene und nicht parallele Flächen werden entweder nass abgeschliffen oder mit Zementmörtel abgeglichen.
diese bewirkt, dass die Konstruktion im Auflagerbereich "abhebt", wenn keine Verankerung nach unten erfolgt oder eine entsprechende Auflast im Auflagerbereich vorhanden ist.
Gleiskuppe im Anschluss an die Einfahrgruppe, über die eine Rangierlokomotive den aufzulösenden Güterzug zum freien Ablauf einzelner Wagen oder Wagengruppen drückt.