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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Berechnungsgröße zur Ermittlung des aktuellen Sonnenstandes (Sonnenhöhe und Azimut) in Bezug auf die Nutzung der Sonnenenergie, vor allem im Winter. Eine mögliche Verschattung des Gebäudes (durch Nachbargebäude, Mauern, Berge, Bepflanzungen);
Feststellung mit Hilfe von Sonnenbahndiagrammen bei bekannter Entfernung und Höhe eines bestimmten Punktes für verschiedene Tages- und Jahreszeiten.
des Betons, Widerstand der Oberfläche gegen starke mechanische Beanspruchung, z. B. durch starken Verkehr, rutschendes Schüttgut, häufige Stöße, Bewegen schwerer Gegenstände.
Versickerung
Eindringen von Wasser durch enge Hohlräume in das Erdreich.
in wasserdurchlässigem Boden verlegte filterstabile Rohrleitung, durch deren Stöße oder durchlässige Wandungen (Poren, Schlitze oder Löcher) das eingeleitete Wasser in die angrenzende durchlässige Bodenschicht versickern kann.
1. Bereitstellung und Darbietung von Gütern und Leistungen, die zur Deckung des Bedarfs der Bewohner eines bestimmten Gebietes dienen;
2. Erzeugung und Darbietung der den Bedürfnissen der Bevölkerung dienenden technischen Leistungen mit Hilfe von Einrichtungen und Anlagen (insbesondere für Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser).
derjenige Zeitanteil der Arbeitszeit von Personal bzw. Einsatzzeit von Geräten, in dem aus betriebsbedingten Gründen eine Leistung nicht erbracht werden kann.
Landesbauordnungen enthalten Verunstaltungsklauseln, die mit unbestimmten Rechtsbegriffen allerdings keine konkreten Beurteilungsgrundlagen für die Ahndung von Verstößen abgeben: Bauliche Anlagen sind in der Form, in den Proportionen, in der Art und Verarbeitung der Werkstoffe und der Farbgestaltung so durchzubilden, dass sie weder für sich noch im Kontext des Straßenbildes sowie des Orts- und Landschaftsbildes verunstaltet wirken.
im Mauerwerksbau übliche Technik, beim Herstellen einer Wand eine Verbindungsstelle für eine später zu errichtende und in die bereits bestehende einzubindende Wand den Verbandsregeln entsprechend vorzubereiten. Es gibt Lochverzahnung, stehende und liegende Verzahnung. Nur die letztgenannte Verzahnungsart gilt nach DIN 1053-1 als ausreichende Verbindung zwischen tragenden und aussteifenden Mauerwerkswänden.
ein Zapfen am Ende eines Holzes fügt sich in ein am anderen Holz ausgearbeitetes Loch oder einen durchgehenden Schlitz. Die Verzapfung gilt als voll gelenkige Verbindung. Die Verzapfung gewährleistet bei den Ständern die volle Aufstandsfläche. Das durchgehende Holz ist bei Überkreuzungen weniger geschwächt. Das Zapfenschloss bietet die Möglichkeit, Zugbelastungen aufzunehmen. Ein Nachteil der Verzapfung liegt in der schlechten Kontrollmöglichkeit. Die Zapfenlöcher sollten mit einer Bohrung versehen sein, damit eingedrungenes Wasser ablaufen kann.
Gerät zur Erzeugung von Schwingungen, im Bauwesen zum Zweck der Verdichtung von Schüttgütern und als Rammgerät. Die gerichtete Vibration wird entweder durch zwei synchron gegenläufig rotierende Unwuchtwellen oder durch auf- und abbewegte Kolben erzeugt.
der Vierendeel-Träger besteht ausschließlich aus zwei Gurten sowie quer dazu angeordneten Verbindungselementen. Die derart gebildeten Viereckmaschen - es fehlen die Diagonalen - wären beweglich und nicht tragfähig, wenn die einzelnen Stäbe nicht biegesteif miteinander verbunden wären. Vom Tragverhalten her entspricht damit ein solcher Träger einem Rahmen, bei dem die Aussteifung ausschließlich über die Biegetragwirkung von Stielen und Riegeln erzielt wird.
bei Induktionsgeräten (Klimaanlagen) - getrennte Wärmetauscher und Vor-, Rücklaufleitungen für Heizung und Kühlung, d. h., jederzeit kann entweder geheizt oder gekühlt werden;
ehemals Heeresbaumeister bei Julius Caesar. Nach 33 v. Chr. Arbeit an seinem Kaiser Augustus gewidmeten Theoriewerk De Architectura Libri Decem (Zehn Bücher über Architektur) und damit einziger bekannter Architekturtheoretiker der Antike. Im Mittelalter wurde seine Schrift kopiert und gelegentlich zitiert. Erste Druckausgabe 1487.
Verdingungsordnung für Bauleistungen, Zusammenstellung bauspezifischer, praxisgerechter Regelungen in Ergänzung zu §§ 631 ff BGB. Sie besteht aus Teil A (DIN 1960) Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, Teil B (DIN 1961) Allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen und Teil C (DIN 18 299 ff) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Anwendung der VOB ist für öffentlich-rechtliche Auftraggeber im Haushaltsrecht vorgeschrieben.
Vergaberegelungen vor allem für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Vorschriften bestehen aus zwei Kapiteln. Kapitel 1 enthält die allgemeine Vergabe von Planungsleistungen, während Kapitel 2 ergänzend hierzu Vorschriften für die VOF angibt. Im Gegensatz zu der VOB/A und der VOL/A greifen sie auch unterhalb des Schwellenwertes von 200 000 Euro. Die VOF gilt ausschließlich für öffentliche Auftraggeber und bisher nicht für Sektorenauftraggeber.
Rechengröße zur vereinfachten Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs;
entspricht umgerechnet der Zeit (in h), die die Heizung bei voller Heizleistung (theoretisch) in Betrieb sein müsste, um den gesamten Jahres-Heizwärmebedarf zu decken.