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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
aus Gusseisen, Edelstahl, Kunststoff - mit und ohne seitlichen Ferneinlauf - für Bade- und Duschwannen, allgemein mit Anschluss (Klebeflansch) an entsprechende Bodenabdichtungen nach DIN 1986.
Teilmengen von Leistungspositionen, z. B. Wandöffnungen bei Mauerarbeiten, die nach VOB/C aus Gründen der Abrechnungsvereinfachung sowohl bei der Ermittlung der Vordersätze als auch bei der Mengenermittlung zur Abrechnung übermessen und nicht in Abzug gebracht werden.
Gleis- und Gebäudeanlage, die als Kontaktstelle zwischen dem Betreiber und dem Benutzer fungiert und betrieblich der Bildung, Umordnung und dem Auflösen von Zügen, dem Bereitstellen und Abstellen von Fahrzeugen sowie Zugüberholungen dient.
Bahnhofsgleise
entwickeln sich aus den Streckengleisen und bilden in ihrer Gesamtheit den Spur- oder Gleisplan des Bahnhofs.
Träger oder Stab, meist horizontal liegend und durch vertikale Lasten (Querlasten) vorwiegend auf Biegung beansprucht. Nach ursprünglichem Verständnis ein vierkantig bearbeitetes Bauholz, das als horizontales Tragglied Verwendung findet.
Flachdecke, deren Haupttragglieder Balken sind. Die Balken liegen entweder dicht bei dicht oder mit Abstand. Die Abstände werden überdeckt bzw. die Zwischenräume ausgefüllt.
Ende eines Holzbalkens. Soweit er sichtbar blieb, bei historischen Bauwerken häufig besonders künstlerisch geformt und verziert. Unzugänglich im Mauerwerk aufliegende Balkenköpfe von Holzbalkendecken sind gefährdet durch tierische und pflanzliche Schädlinge.
grafische Darstellung eines Bauablaufs, bei der die horizontale Achse die Bauzeit, zumeist in Arbeitstagen oder Wochen, zeigt und bei der auf der vertikalen Achse die einzelnen Teilvorgänge in ihrer zeitlichen Abfolge aufgelistet sind. Die Dauer der Teilvorgänge wird als horizontaler Balken angegeben, getrennt nach Soll- und Ist-Terminen.
durch Gitter oder Brüstung gesicherter und i. d. R. auskragender Teil einer Decke als Austritt aus einem Raum ins Freie oder aus einem kleinen Raum in einen größeren. Unter einem Balkon befindet sich immer ein Luftraum. Sprachlich verwandt mit Balken. Wortherkunft: franz. balcon. Besondere baukonstruktive Probleme von Außenbalkonen sind die Vermeidung von Wärmebrücken und die Verhinderung des Eintritts von Niederschlagswasser im Bereich der Balkontürschwelle.
etwa 1600-1770. Das Ganze fordert die Unterordnung seiner Teile. Bewegung, Reichtum an Details, Rundungen und Schwünge in Grundriss, Schnitt und Fassade herrschen vor. Farbe und Licht werden im Entwurf wichtiger als zuvor. Das ursprünglich als Schimpfwort gemeinte Barock bezeichnet das Schiefe und Runde. Im Europa des 18. Jahrhunderts ordnen sich Architektur, Mode, Musik, Gartenkunst und Kunsthandwerk vor allem an den Fürstenhöfen zu neuen, prachtvoll-stattlichen Mustern. Versailles, Wien-Schönbrunn, Dresden, Charlottenburg und Würzburg glänzen mit ihren axialsymmetrischen Schloss- und Parkanlagen. Große Barockbaumeister sind u. a. Balthasar Neumann, Fischer von Erlach und Christopher Wren sowie der Erfinder des Mansardendaches François Mansart.
Maßnahmen, die das Leben von Behinderten erleichtern und die Lebensverhältnisse älterer Menschen verbessern, Anforderungen an Planungsgrundlagen nach DIN 18 024 und 18 025, jeweils T1 und T2.
unter dem Deponiekörper (Abfall) gelegene, das Grundwasser vor Schadstoffeintrag schützende Dichtung. Die aus mehreren Dicht- bzw. Dränschichten aufgebaute B. verhindert den Austritt von verunreinigtem Sickerwasser aus dem Deponiekörper.
für oberirdische Heizungsöllagerung in Gebäuden, aus Stahl (DIN 6620-1) bis 2000 l Einzelgröße und Kunststoff bis zu 1000 l (Quadratform) bzw. bis zu 3000 l (Rechteckform) Einzelgröße. Zusammenstellung, je nach Raumgröße, zu mehreren Einheiten (Stahl bis 10 000 l / Kunststoff bis zu 25 000 l Inhalt).
Angabe des Schalldämm-Maßes, wenn zusätzlich zur Schallübertragung über das zu prüfende Bauteil Schallenergie über Flanken oder andere Nebenwege übertragen wird.
Antrag auf Genehmigung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben. Er wird gestellt an die Gemeinde (siehe Landesbauordnungen). Dem Bauantrag sind die Bauvorlagen beizufügen.
die Umgliederung eines Leistungsverzeichnisses in fertigungstechnisch besser abgrenzbare Teilvorgänge. Es dient insbesondere der Arbeitskalkulation, Arbeitsvorbereitung und dem laufenden KostenSoll-Ist-Vergleich.
ein Teil der bauordnungsrechtlichen Regelungen für Bauprodukte gilt ebenso für Bauarten, bei denen aus Bauprodukten bauliche Anlagen zusammengefügt werden. Bei wesentlicher Abweichung von den in technischen Baubestimmungen geregelten Bauarten oder wenn für Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen, gelten diese Bauarten als nicht geregelt. In diesen Fällen bedürfen Bauarten, um angewendet zu werden, analog zu den Bauprodukten einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses oder der Zustimmung im Einzelfall.
Aufmessung von existierenden, oft unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken für Zwecke der Dokumentation oder Sanierung. Als Ergebnis werden CAD-Repräsentationen gewünscht, aus denen Ansichten, Schnitte, Bemaßungspläne oder Modelle der virtuellen Realität je nach Bedarf abgeleitet werden können.
zusammenfassender Oberbegriff für alle Stufen der Vorkalkulation, enthält die Angebots-, Auftrags-, Arbeits- und die Nachtragskalkulation. Sie ist Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung.
ist nach VOB/A als allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Sie enthält u. a. die erforderlichen Informationen über Lage, Art und Zweck des Bauprojekts.
Tätigkeitsfeld von Bauingenieuren und Disziplin im Studium des Bauingenieurwesens. Umfasst im Wesentlichen das Baurecht, die Bauverfahrenstechnik, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Baumanagement.
Begriffskonglomerat aus "Bau" und "Biologie", zwei Begriffe, die nicht in Verbindung zu bringen sind. Gemeint ist allgemein mit "Baubiologie" die Harmonisierung von Bautechnik, Umwelt und menschlichem Lebensraum unter gesundheitsfördernden Bedingungen.
Flächen, dargestellt nach der besonderen Art ihrer Nutzung. In BauNVO §§ 2-11 werden Baugebiete hinsichtlich ihrer allgemeinen Zweckbestimmung, den allgemein zulässigen und den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen beschrieben.
nach BauGB § 176 kann eine Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Bescheid verpflichten, ihr Grundstück den Planfestsetzungen entsprechend zu bebauen oder eine vorhandene Bebauung diesen Festsetzungen anzupassen. Im Zusammenhang bebauter Ortsteile können Baugebote unter bestimmten Bedingungen erlassen werden.