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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
für einen bestimmten Prozess nicht nutzbare Energie, z. B. Umgebungswärme. Sie kann mittels Exergie (z. B. Strom, Gas) in nutzbare Energie umgewandelt werden.
rechtsverbindliche Erklärung des Bieters, im Falle der Auftragserteilung eine Bauleistung zu vereinbarten Vertragsbedingungen und zu den angebotenen Preisen zu erbringen.
Frist, in der die Angebote nach § 18 VOB/A beim Auftraggeber eingereicht sein müssen. Sie endet mit dem Eröffnungstermin durch Öffnen der verschlossenen Angebote und deren Verlesen.
die Ermittlung des annehmbarsten Angebotes. Sie orientiert sich nach § 25 VOB/A u. a. an der Angemessenheit des Preises unter Berücksichtigung vorliegender Nebenangebote sowie an der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung der Bewerber.
nichttragende Außenwandverkleidung, bei der Riemchen oder Sparverblender in Dicken von 30 mm bis 70 mm mittels einer Mörtelhaftbrücke an die tragende Wand gesetzt werden. Sicherung dieser Außenschale durch nichtrostende Drahtanker und horizontale Abfangungen erforderlich. Diese zweischalige Außenwandkonstruktion ist bauphysikalisch problematisch.
nichttragende Außenwandverkleidung aus keramischen Platten, keramischen Spaltplatten oder Naturwerkstein-bzw. Betonwerksteinplatten. Die Bekleidung ist kraftschlüssig mit der tragenden Außenwand verbunden. Bauphysikalisch problematische Außenwandkonstruktion.
chemischer (auf Beton), kann durch Wässer oder Böden hervorgerufen werden. Säuren, bestimmte Salze, pflanzliche und tierische Öle und Fette wirken lösend, Sulfate treibend. Grenzwerte zur Beurteilung des An-griffsgrads von Wässern und Böden enthält DIN 4030.
1. [Baugesetzbuch § 3 (1)] vorgezogene Bürgerbeteiligung im Bauleitplanungsverfahren während der Vorentwurfsphase (Unterrichtung und Erörterung). Nicht erforderlich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (BauGB § 13) und in seiner Rechtswirkung eingeschränkt durch BauGB § 214.
2. (Verwaltungsverfahrensgesetz § 73) Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ist von der Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren durchzuführen. Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens sind: Einholung von Stellungnahmen von Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird;
Auslegung der Planunterlagen;
Entgegennahme von Einwendungen von Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden: Durchführung einer Erörterung.
natürliches Anhydrit (CaSO4) ist ein in der Natur vorkommender wasserfreier Gips, synthetisches Anhydrit fällt z.B. bei der Flusssäureherstellung an. Anhydritestriche (AE12, AE20, AE30, AE40) werden aus Anhydritbindern (AB 20) und Sand im Mischungsverhältnis 1 : 2,5 (Raumteile) und evtl. Fließmitteln meist als Fließestrich hergestellt (Lufttemperatur bei der Herstellung = 5 °C;
Fugen sind bei weniger als < 1000 m² i. d. R. nicht erforderlich, außer bei Fußbodenheizungen). Nachbehandlung ist nicht erforderlich, begehbar nach 1 bis 2 Tagen, verlegereif nach etwa 10 bis 14 Tagen. Verwendung: Wohn- und Bürobauten.
ein Werkstoff hat ein anisotropes Verhalten, wenn seine physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften richtungsabhängig sind. Beispielsweise ist das Werkstoffverhalten von Holz anisotrop, weil sein Dehnverhalten und seine Festigkeit parallel oder quer zur Faserrichtung völlig unterschiedlich sind.
im Bereich von Längsfugen bzw. -rissen von Betondecken einbetonierter Stab aus Rund- oder Formstahl zur Verhinderung des Abwanderns der Fahrbahnplatten.
Schwimmkörper, der durch ein Seil mit dem ausgelegten Schiffsanker verbunden ist.
Ankerkopf
der Ankerkopf dient zur Verbindung des Verpressankers mit dem Bauwerk. Eine spezielle Ausbildung des Ankerkopfes ermöglicht einen Lageausgleich des Widerlagers und die Fixierung einer Ankervorspannung.
eine rückwärtige Verankerung von Stützwänden kann mit aufgelösten oder durchgehenden Ankerwänden erfolgen. Diese Verankerungsmöglichkeit ist besonders für Uferschutzwände und im Hafenbau gebräuchlich.
das Ankerzugglied als Einstabanker, Litzen- oder Bündelspanngliedern stellt beim Verpressankers die Verbindung zwischen Ankerkopf und Verpresskörper her.
ortsfeste Einrichtungen wie Betriebsstätten und Lager. Dazu gehören auch Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen und für das Entstehen von Umweltwirkungen von Bedeutung sein können.
Begriff aus der Netzplantechnik, ist nach DIN 69 900 die quantifizierbare Abhängigkeit zwischen Ereignissen oder Vorgängen. Man unterscheidet die Normalfolge vom Ende eines Vorgangs zum Anfang des Nachfolgers, die Anfangsfolge vom Anfang eines Vorgangs zum Anfang des Nachfolgers, die Endfolge vom Ende eines Vorgangs zum Ende des Nachfolgers sowie die Sprungfolge vom Anfang des Vorgangs zum Ende des Nachfolgers.
Kanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück [DIN 4045 Abwassertechnik].
1. Abwasserableitung: Einzelanschlussleitung: Leitung vom Geruchsverschluss eines Entwässerungsgegenstandes bis zur weiterführenden Leitung oder bis zur Abwasserhebeanlage.
Sammelanschlussleitung: Leitung mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur weiterführenden Leitung oder bis zu einer Abwasserhebeanlage [DIN 1986 Teil 1 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke].
2. Blitzschutz: Verbindung(sstück) zwischen Auffangeinrichtungen oder Metallteilen außerhalb oder innerhalb der Gebäude untereinander oder mit oberirdischen Leitungen.
3. Gasverbrauchseinrichtungen: Leitungsteil von der Geräteanschlussarmatur (z. B. Hahn, Ventil) bis zum Anschluss der Gasverbrauchseinrichtung.
1. Bahn: Bahnanlage der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können, ohne dass das Streckengleis freigegeben wird.
2. Straße: Knotenpunkt in mehreren Ebenen ohne Kreuzungsvorgänge auf der übergeordneten Straße.
für die Auslegung von Gasleitungen und auch für die Tarifgestaltung sind die Anschlusswerte, d. h. der durch die Leitung fließende maximale Volumenstrom in m3/h, von Bedeutung, wobei bei mehreren Verbrauchereinrichtungen noch der Faktor "fG" für die Gleichzeitigkeit zu berücksichtigen ist. Einzelheiten siehe TRGI 1986/1996.
genormte Darstellung von Zeichen in einem Byte (z. B. A = 010000012 = 6510), wird z. B. unter dem Betriebssystem MS-Windows benutzt. Die Zeichen 3210 bis 12710 sind identisch mit dem ASCII-Zeichensatz.
Aufbringen eines dünnen Bindemittelfilms auf der Unterlage vor dem Einbau einer bituminösen Schicht, um einwandfreie Verklebung (Schichtenverbund) zu erreichen, meist mit Bitumenemulsion oder Bitumen-Haftkleber.