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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
für nicht durch Ausgleichsmaßnahmen zu beseitigende Beeinträchtigungen infolge eines Eingriffs müssen an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes dessen Funktionen und Werte (Naturhaushalt und Landschaftsbild) ähnlich wiederhergestellt werden.
öffentliche Straßen, Wege und Plätze, an denen gebaut werden darf, nicht befahrbare Verkehrswege wie Fuß- und Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen und Grünanlagen (ohne Kinderspielplätze), soweit sie Bestandteile der vorgenannten Verkehrsanlagen sind, und Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
Kosten für den Erwerb und die Freilegung der für die Erschließungsmaßnahme erforderlichen Flächen, die erstmalige Herstellung der Anlagen einschließlich Beleuchtung und Entwässerung der Flächen und ggf. die Übernahme von vorhandenen Anlagen durch die Gemeinde. Erschließungsaufwand nach BauGB § 128 umfasst nicht die Kosten für Brücken, Tunnels und ihre Rampen sowie für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Landstraßen I. und II. Ordnung.
definierte Viskositätszunahme von Zementleim. Nach der Zementnorm DIN 1164 darf das Erstarren von Zementleim bei Verwendung von Zement der Festigkeitsklassen 32,5 und 42,5 frühestens nach einer Stunde und bei Zement der Festigkeitsklasse 52,5 frühestens 45 Minuten nach Wasserzugabe beginnen und muss spätestens nach 12 Stunden beendet sein.
amtlicher Index des Statistischen Bundesamtes, um den Neuwert eines älteren Baugeräts umzurechnen in den aktuellen Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts.
Fußboden als Untergrund für Fußbodenbeläge oder, bei entsprechender Art und Ausführung, auch fertiger nutzbarer Boden. Hergestellt aus flüssigen Materialien (z. B. Fließestrich), die nach dem Aufbringen auf die Unterkonstruktion abgezogen oder ggf. abgerieben werden und je nach Material eine bestimmte Zeit zum Erhärten benötigen. Materialien: Gussasphalt, Anhydrit, Magnesia, Zement. Konstruktionsarten: Verbundestrich, Estrich auf Trennschichten, schwimmender Estrich. Nach der Funktion gibt es Unterscheidungen wie: Hartstoffestrich, Heizestrich, Schutzestrich oder Gefälleestrich.
Variante des Doppelbodens, ermöglicht eine flächendeckende Verteilung der Elektroinstallation und anderer Installationen bei relativ geringem Bodenaufbau.
handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.
es werden je nach Lagerung der Endpunkte eines Stabes 4 Eulerfälle unterschieden und jeweils die Verzweigungslasten (= ideale Knicklasten) mit Hilfe der Knicklängen angegeben;
dabei ist die Knicklänge gleich dem Abstand von 2 Wendepunkten der (ggf. über die Stablänge hinaus verlängerten) Knickbiegelinie.
Beziehung, die zum Ausdruck bringt, dass die (ideale) Knicklast oder Knickspannung eines Stabes proportional zu 1/l2 ist, wobei die Schlankheit l gleich dem Quotienten aus Knicklänge des Stabes und Trägheitsradius des Querschnitts ist.
europäisches Regelwerk für den Entwurf, die Bemessung und die Ausführung von Ingenieurbauwerken mit dem Ziel, einheitliche Regeln bzw. Normen länderübergreifend bereitzustellen.
vom CEN (Europäisches Institut für Normung) herausgegebene Normen. Sie werden von den Mitgliedsländern des CEN unverändert an Stelle der nationalen Normen übernommen.
Anreicherung von Pflanzennährstoffen (insbes. von Phosphor und Stickstoff) in einem Oberflächengewässer, die ein Wachstum von Algen und höheren Pflanzen beschleunigen.
ausgeschriebene Leistungsposition unter dem Vorbehalt ihrer tatsächlichen Ausführung. Die Einzelkosten von Eventualpositionen werden mit den gleichen prozentualen Zuschlägen beaufschlagt wie die Normalpositionen.
Messgerät zur Messung von Längenänderungen, wie z. B. Setzung und Hebung. Es wird meist im Baugrund/Gebirge mit Hilfe von Bohrungen fest installiert. Es kommt im Grund-, Tunnel- und Felsbau zum Einsatz.