Wormuth / Schneider (Hrsg.)
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Nähere Angaben zum Werk
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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- Entsalzungsanlage
- großtechnische Anlage mit hohem Energiebedarf, z. B. zur Entfernung des Meersalzes aus Meerwasser (auch Brackwasser), um Brauch- bzw. Trinkwasser zu gewinnen. Angewendet werden thermische Verfahren (Ausfrieren, Destillieren) und physikalisch-chemische Verfahren (Ionenaustausch, Trennung mit Membranen, wie Elektrodialyse, Umkehr- und Druckosmose).
- Entschädigung
- können Eigentümer und Nutzungsberechtigte nach dem BauGB dann einfordern, wenn ihnen durch rechtskräftige Bebauungsplanfestsetzungen oder durch Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von B-Plänen Vermögensnachteile entstehen (BauGB §§ 39 bis 44). Weiterhin ist Entschädigung bei Enteignung zu leisten.
- Entseuchung
- siehe Desinfektion.
- Entsorgung
- die Beseitigung von Abwässern, Abfällen und Abgasen.
- Entwässerung
- 1. des Bodens: Maßnahme zur Ableitung überschüssigen Wassers durch Regulierung offener Wasserläufe, Anlage von Gräben, Dränungen usw.;
2. des Baugrundes: Maßnahme zur vorübergehenden oder dauernden Senkung der Grundwasseroberfläche;
3. der Verkehrsfläche: Maßnahme zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Abwasserleitung usw. - Entwässerungsanlage
- Anlage zur Ableitung von Abwasser. Dazu gehören Abwasserkanäle, Abwasserleitungen, Abwasserdruckleitungen, Abläufe, Abscheider, Abwasserhebeanlagen, Schächte, Sanitärausstattungsgegenstände, Lüftungsleitungen.
- Entwässerungsleitung
- 1. unterirdisch verlegte Leitung aus Steinzeug-, Kunststoff-, Beton- oder Stahlbetonrohren usw. zur Abführung des Abwassers;
bei außergewöhnlichen Querschnittsgrößen als Kanäle mit Kreis-, Eiprofil usw. aus Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton.2. Grund- und Fallleitung in Gebäuden aus Grauguss-, Kunststoff-, Faserzementrohren usw. - Entwässerungsnetz
- siehe Kanalnetz.
- Entwässerungsplan
- bauliche Anlagen bedürfen zur Genehmigung der Vorlage entsprechender Planunterlagen zur einwandfreien Beseitigung häuslicher Abwässer und des Niederschlagswassers, wie Lageplan M. 1:1000, Grundrisse der einzelnen Geschosse M. 1:100, Grundriss Kellergeschoss M. 1:100, Gebäudeschnitte M. 1:100. Detailpläne, soweit gefordert oder notwendig.
- Entwässerungspumpe
- Pumpe zur Trockenhaltung grundwasser- und überflutungsgefährdeter Hof- und Kellerräume sowie zur Entwässerung von Gruben und tief liegenden Straßenunterführungen. Die Pumpen werden vorwiegend automatisch geschaltet.
- Entwässerungsschacht
- an die Entwässerungsleitung angeschlossener Schacht zur Aufnahme des Oberflächenwassers einer Straße usw.
- Entwässerungsverfahren
- Art der Ableitung von Abwasser, z. B. Trennverfahren, Mischverfahren [DIN 4045 Abwassertechnik].
- Entwicklungsmaßnahme, städtebauliche
- Entwicklungsmaßnahmen nach BauGB § 165 sollen der Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten und von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen dienen.
- Entwurfsgeschwindigkeit
- hinsichtlich Verkehrsbedeutung, Verkehrsqualität, Umfeld und Wirtschaftlichkeit wählbare Entwurfsgröße, der zulässige Grenzwerte und Verhältniswerte der Trassierungselemente zugeordnet sind.
- Entwurfsmischung
- Betonmischung, bei der der Hersteller dafür verantwortlich ist, dass die vom Verwender des Betons festgelegten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden.
- Entwurfsverfasser
- nach den Landesbauordnungen der Fachmann, der aufgrund seiner spezifischen Qualifikation bauvorlageberechtigt ist. Er ist dafür verantwortlich, daß der Entwurf dem öffentlichen Baurecht entspricht. In der Regel ist die Bauvorlageberechtigung an Personen gebunden, die die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" tragen. Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist in den Bundesländern durch entsprechende Architektengesetze geschützt. Architektenkammern fassen alle Architekten zusammen und sorgen für die Einhaltung der Architektengesetze.
- Entzündbarkeit/Entzündlichkeit
- Eigenschaft eines Materials, unter festgelegten Prüfbedingungen mehr oder weniger leicht entzündet werden zu können (vgl. auch kürzeste Entzündungszeit und Einwirkungsdauer).
- Entzündung
- Einleiten der Verbrennung. Der Begriff "ignition" hat im Französischen eine stark abweichende Bedeutung (Zustand eines Körpers im Stadium der Verbrennung).
- Entzündungstemperatur
- siehe Zündtemperatur.
- ENV
- europäische Vornorm;
sie darf als beabsichtigte Norm zur vorläufigen Anwendung auf technischen Gebieten mit hohem Innovationsgrad herausgebracht werden. Eine ENV darf veröffentlicht werden, auch wenn nur eine Sprachfassung vorliegt. Sie ist nach einer vorgegebenen Zeit durch eine EN zu ersetzen. Solange nur eine ENV vorliegt, brauchen entgegenstehende andere Normen nicht zurückgezogen werden. - Epoxidharze
- werden aus Polyphenolen und Epichlorhydrin entweder als flüssige oder feste (mit Lösemittel) Materialien hergestellt. EP-Harze haften auf den meisten Materialien sehr gut und besitzen eine ziemlich große Härte und Abriebfestigkeit. Verwendung: 2-Komponenten-Klebstoffe, Injektionsharz für Abdichtungen, Lack- und Gießharz.
- Erdbau
- das Herstellen von Bauwerken mit dem Baustoff Erde. Man versteht darunter vor allem den erdbautechnischen Entwurf und die Kontrollprüfungen. Die Standsicherheits- und sonstigen Berechnungen werden zumeist der Fachdisziplin Grundbau und Bodenmechanik zugeordnet. Die Durchführung von Erdbaumaßnahmen und der Geräteeinsatz sind Gegenstand der Bauverfahrenstechnik.
- Erddamm
- Damm aus nichtbindigem und/oder bindigem Erdmaterial.
- Erddruck
- Druck des Bodens auf eine annähernd senkrechte Wand oder einen Schnitt durch den Boden. Größe und Verteilung des Erddrucks sind abhängig von den im Boden auftretenden Verzerrungen, die von außen aufgeprägt werden, z. B. durch Wandbewegungen oder Setzungen. Sonderfälle sind der aktive Erddruck als unterer Grenzwert des Erddrucks, der passive Erddruck (Erdwiderstand) als oberer Grenzwert und der Erdruhedruck. Die Grenzwerte treten jeweils bei vollständiger Mobilisierung der Scherfestigkeit durch Verzerrungen auf, die vorwiegend durch Wandbewegungen erzeugt werden. Dazu ist eine bestimmte Mindestgröße dieser Bewegungen erforderlich (Grenzverschiebung). Der Erdruhedruck entspricht einem Zustand, bei dem Verzerrungen nur durch eine vertikale Zusammendrückung des Bodens entstehen, nicht durch horizontale Wandbewegungen.
- Erddruckansatz
- für Berechnungen getroffene Lastannahme über den wirksamen Erddruck.
- Erddruckbeiwert
- Verhältnisfaktor des auf eine Wand wirkenden Erddrucks zum vertikal im Boden wirkenden Druck (Auflastdruck).
- Erddruckschild
- Methode zur Stützung der Ortsbrust beim Tunnelbau im Schildvortrieb.
- Erddrucktheorie
- auf verschiedenen Annahmen beruhende Theorie zur Berechnung des Erddrucks.
- Erddruckumlagerung
- Änderung der Erddruckverteilung hinter einer Stützwand, die beispielsweise durch Bauprozesse oder durch Bewegungen im Baugrund verursacht wird.
- Erddruckverteilung
- Verteilung des Erddrucks über die Wandhöhe.
- Erdgas
- Kurzzeichen N;
diese Naturgase stammen im Wesentlichen aus natürlich vorkommenden Erd- und Erdölgasen und bestehen zu über 80 % aus Methan, ferner aus Stickstoff, Kohlendioxyd und unterschiedlichen Kohlenwasserstoffen. - Erdmessung
- befasst sich mit der Bestimmung und Darstellung der Erdfigur einschließlich des äußeren Schwerefeldes. Es wird ein für die ganze Erde gültiges Bezugssystem für die Lage, die Höhe und die Gravitation geschaffen.
- Erdrakete
- raketenförmiges Gerät zum grabenlosen Verlegen von Leitungen. Die E. drückt sich selbsttätig zwischen einer Start- und einer Zielgrube durch den Boden.
- Erdreich-Wärmepumpe
- Sole-Wärmepumpe, die dem Erdreich in einem Solekreislauf Wärme entzieht. Von Bedeutung ist vor allem die Beschaffenheit des Erdreichs, insbesondere ein hoher Feuchtigkeitsgrad, damit genügend Wärme "nachfließen" kann. Wichtig ist ausreichende Regenerierung des Erdspeichers, da mit zunehmender Nutzung die Erdreichtemperatur immer weiter abnimmt, so dass unter Umständen sogar eine Vereisung rund um die Soleleitung stattfindet.
- Erdruhedruck
- siehe Erddruck.
- Erdsonden
- Alternative zu Erdreich-Absorbern bei Wärmepumpen bei zu kleiner Grundstücksfläche bieten 50 bis 100 m lange, senkrecht oder schräg in die Erde abgesenkte Sonden aus Stahl-, besser aus Polyethylenrohren, um die Wärme dem Erdreich zu entziehen.
- Erdtanks
- unterirdische Lagerung von Heizöl in doppelwandigen Behältern aus Stahl, Kunststoff oder Stahlbeton, für unterirdische Lagerung von Flüssiggas in einwandigen Stahlbehältern. Erdgedeckte Lagerbehälter erhalten einen äußeren Korrosionsschutz, bei Stahl auch gegen Innenkorrosion.Für den Einbau, die Abnahme und den Betrieb von Heizölbehältern gelten neben den DIN-Normen und VDI-Richtlinien eine Reihe von gewerberechtlichen, wasserrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften, ergänzt durch weitere Verordnungen und Vorschriften. Die ortsfeste Lagerung von Flüssiggas in großen Mengen erfolgt nach DIN 4680 (oberirdisch, halboberirdisch) bzw. nach DIN 4681 (erdgedeckt).
- Erdung
- Maßnahme zum Erden mittels eines oder mehrerer leitfähiger Teile, die in gutem Kontakt mit Erde sind, im allgemeinen als Fundamenterder bezeichnet, der über die Potentialausgleichsschiene angeschlossen ist.
- Erdwiderstand
- siehe Erddruck.
- Erhaltung
- Sammelbegriff für Maßnahmen, die der Substanzerhaltung, der Erhaltung des Ge-brauchswertes für den Straßennutzer und der Umweltverträglichkeit dienen, unter Einschluss der Nebenanlagen.
- Erhaltungssatzung
- kommunales Gesetz. Im Rahmen eines B-Plans oder mit einer eigenständigen Satzung können bestimmte städtebauliche Erhaltungsabsichten durchgesetzt werden (BauGB § 172).
- Erhärten
- Verfestigung des Zementleims zu Zementstein im Beton bzw. Mörtel.
- Erhärtungsprüfung
- soll während der Erhärtungszeit des Betons einen Anhalt liefern, wie hoch die Druckfestigkeit im Bauwerk zu einem bestimmten Zeitpunkt ist.
- Erker
- befensterter und i. d. R. auskragender Vorsprung aus der Gebäudefront als Teil des Innenraumes.
- Erlaubnis
- im Sinne des Wasserrechts die Gewährung einer widerrufbaren Befugnis für eine bestimmte Benutzung eines Gewässers (WHG § 7).
- Ermüdung
- (engl.: fatigue) Sammelbegriff für die bei veränderlicher Beanspruchung abnehmende Werkstofffestigkeit. Das Versagen ist mit fortschreitender Rissbildung verbunden. Die zum Bruch führende Spannung ist um so kleiner, je höher die Anzahl der Beanspruchungswechsel (Lastspielzahl) ist. Für einige Werkstoffe, so z. B. Baustähle, zeigt sich ab einer bestimmten Lastspielzahl eine annähernd gleichbleibende zum Bruch führende Spannung = Dauerfestigkeit. Der Bereich mit Lastspielzahlen unterhalb der Dauerfestigkeit wird mit Zeitfestigkeit bezeichnet (Wöhlerlinie). Die Ermüdung und damit die Zeit- und Dauerfestigkeit wird wesentlich beeinflusst durch die Differenz zwischen maximaler und minimaler Beanspruchung (Spannungsdoppelamplitude, Schwingbreite) und die Wirkung von Kerben (Kerbwirkung). Die fortschreitende Rissbildung (Risswachstum) vermindert zunehmend den tragenden Querschnitt und führt schließlich zum plötzlichen Versagen (Sprödbruch ohne Vorankündigung) des Restquerschnitts.
- Erneuerung
- vollständige Wiederherstellung einer vorhandenen Straßenbefestigung oder von Teilen davon;
sofern mehr als nur die Deckschicht betroffen ist, durch Verstärkung. - Erntefaktor
- einfache Berechnungsmethode, um verschiedene Maßnahmen miteinander zu vergleichen: Der Erntefaktor (Rücklaufzeit) gibt an, in wieviel Jahren sich eine Investition (Mehrpreis für eine Energiesparmaßnahme) abbezahlt (amortisiert) hat und Gewinn abwirft;
siehe Energierücklaufzeit. - Eröffnungstermin
- auch Submission, ist bei Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibungen nch VOB/A die Öffnung der Angebote und die Verlesung der Namen und Wohnsitze der Bieter, Endbeträge der Angebote sowie andere den Preis betreffende Angaben mit Bekanntgabe, ob und von wem Änderungsvorschläge oder Nebenangebote eingereicht sind.
- Ersatzimperfektionen
- anzunehmende Vorverformungen für ein System, die pauschal alle tatsächlich vorhandenen, ungünstigen Abweichungen (Imperfektionen) vom planmäßigen Zustand berücksichtigen, z. B. Maßtoleranzen,