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Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Verringerung eines Wertes, z. B. eines größeren Rechenwertes, auf einen kleineren Bemessungswert. Im Stahlbetonbau werden solche Abminderungen häufig durch normative Vorgaben (Abminderungswerte) größenmäßig beschränkt.
nach § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B die Entgegennahme des Bauwerks, der Übergang der Gefahr und Bestätigung der vertragsgemäß erbrachten Leistung. Sie erfolgt durch förmliche Erklärung oder fiktiv durch Ingebrauchnahme des Werks bzw. durch Überschreitung der 12-Tage-Frist nach Mitteilung der Fertigstellung. Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
1. Bauvertragsrecht (privates Baurecht): Abnahme einer Bauleistung nach VOB, Teil B (DIN 1961) § 12 zur Feststellung von vertraglich vereinbartem Ausführungsumfang und vereinbarter Ausführungsqualität.
2. Bauordnungsrecht: Im Rahmen der behördlichen Bauüberwachung können Abnahmen bestimmter Bauteile oder Bauarbeiten, die Abnahme des Rohbaus und die Abnahme des gebrauchsfertigen Bauvorhabens (Schlussabnahme) verlangt werden. Rohbauabnahme und Schlussabnahme sind auch vom Bauherrn zu beantragen.
Ablösung oberflächennaher Betonschichten durch Expansionsdruck von innen (z. B. der Betondeckung durch rostende Bewehrung, durch gefrierendes Wasser oder quellfähige Zuschläge) oder durch äußerliche Schlag- bzw. Stoßeinwirkung auf die Betonoberfläche.
die gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer vorzunehmende Feststellung der Rechnungssumme für eine Bauleistung. Sie errechnet sich im Einheitspreisvertrag aus den tatsächlich ausgeführten Leistungen und den vertraglichen Einheitspreisen. Die Ermittlung der Leistungsmengen erfolgt nach dem Bauvertrag sowie den Abrechnungsregeln der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) entsprechend VOB/C, Aufmaß.
Ablösung feiner Zuschlagkörner von einer Betonoberfläche infolge zu geringer Gefügebindung, verursacht durch zu niedrigen Zementgehalt, vorzeitiges Austrocknen wegen ungenügender Nachbehandlung, durch Frost oder stark saugende Schalung.
Schub-(Scher-)beanspruchung einer Schraube, eines Bolzens oder eines Niets in der Scherfuge infolge einer senkrecht zur Schrauben-(Bolzen- oder Niet-)achse gerichteten Kraft.
Teil eines unterirdischen Hohlraums, der mittels Bohren und Sprengen in einem Arbeitszyklus hergestellt wurde. Die mittlere Länge eines Abschlags wird als Abschlagslänge oder auch Abschlagstiefe bezeichnet.
buchhalterisches Verfahren, mittels dessen zeit- und verschleißbedingte Wertminderungen von Wirtschaftsgütern (z. B. Bauwerke, Baumaschinen) auf einen Abschreibungszeitraum verteilt werden. Die steuerliche Abschreibung erfolgt auf der Basis der Anschaffungskosten, die kalkulatorische Abschreibung auf der Basis des Wiederbeschaffungswerts.
Klärbecken, bauliche Einrichtung zur Abscheidung von Stoffen aus dem Abwasser unter Einwirkung der Schwerkraft, z. B. Vorklärbecken, Zwischenklärbecken, Nachklärbecken. Eine Gruppe von Absetzbecken wird auch als Absetzanlage bezeichnet [DIN 4045 Abwassertechnik].
Ermittlung des Gehalts an abschlämmbaren Bestandteilen von Sand mit einem Größtkorn bis zu 4 mm. Grenzwerte sind in der Zuschlagnorm DIN 4226 vorgegeben.
in Bezug auf eine Absorptions-Wärmepumpe liegt ein geschlossener Kältemittelkreislauf vor: Im Absorber erfolgt die Auflösung (Absorption bzw. Sorption) des Kältemittels in einem Absorptionsmittel (z. B. Ammoniak-Wasser-Gemisch), dabei wird Kondensations- und Lösungswärme frei, welche vom Rücklauf des Heizungswassers aufgenommen wird.
Aufnahme von Gasen durch Flüssigkeiten oder feste Körper, z. B. bei Kältemaschinen, Wärmepumpen. Aufnahme von Energie z. B. bei Schalldämpfern durch poröse Glas- oder Mineralwolleplatten.
Rückstauverschlüsse, verhindern das Zurückfließen von Abwasser bei Rückstau im Entwässerungssystem. Bei Trinkwasseranlagen zur Unterteilung in einzelne Sperrabschnitte durch Absperrventile, Abschieber, Absperrhähne.
in eine Rohrleitung mit Flanschen oder Muffen eingebaute Vorrichtung zum Abschließen oder Öffnen des Durchflusses. Eine schwach konische Platte wird in einem Führungsrahmen senkrecht zur Durchflussrichtung an einer Spindel eingeschoben bzw. herausgezogen.
Absperr- und Drosselorgan, bei dem das Verschlussteil durch Abheben vom Sitz bewegt wird und - im Gegensatz zum Absperrschieber - dann parallel zur örtlichen Strömungsrichtung geradlinig bewegt wird.
ein aus einem idealisierten Porensystem abgeleiteter Kennwert für den Abstand eines Punkts des Zementsteins von der nächsten Mikroluftpore. Er ist bei Beton mit hohem Frost-Tausalz-Widerstand wichtig.
Übertragung von Punkten, Linien oder Flächen des Bauentwurfs in die Örtlichkeit. Bekannte Absteckverfahren sind z. B. orthogonales Abstecken, polares Abstecken oder DGPS.
an größere Personenbahnhöfe angeschlossene Gleisanlage, die dem Abstellen, Reinigen, Ausrüsten und Untersuchen der Reisezugwagen sowie der Zugbildung dient.
Gefällestufe (Kaskade) zur Gefälleermäßigung und Beeinflussung der Wasserkraft.
Abwasser
1. im Sinne des Wasserrechts durch Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser (Schmutzwasser) und das von bebauten und befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser.
2. durch Gebrauch verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangendes Wasser. Man unterscheidet z. B. a) Schmutzwasser (durch Gebrauch verunreinigtes Wasser), b) Regenwasser (abfließender Regen), c) Fremdwasser (in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt durch Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser, einem Schmutzwasserkanal zufließendes Oberflächenwasser), d) Mischwasser (Summe aus Schmutz- und Regenwasser und ggf. Fremdwasser), e) Kühlwasser (i. Allg. unverschmutztes, durch Gebrauch erwärmtes Wasser aus Kühlprozessen. Zur näheren Erläuterung der Herkunft des Abwassers sind Benennungen wie häusliches, gewerbliches, industrielles, kommunales Schmutzwasser anzuwenden [DIN 4045 Abwassertechnik].
Abwässer aus Infektions-Krankenanstalten, Infektions-Abteilungen von allgemeinen Krankenanstalten und pathologischen und anderen mit Infektionenserregern arbeitenden Instituten [DIN 19 520 Abwässer aus Krankenanstalten. Richtlinien für die Behandlung].