Wormuth / Schneider (Hrsg.)
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Nähere Angaben zum Werk
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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- Labilitätszahl
- ist eine einfach zu berechnende Kennzahl zur Beurteilung, ob die aussteifenden Bauteile eines Bauwerks dieses genügend aussteifen und stabilisieren.
- Labor-Schall-Längsdämm-Maß RL
- auf eine Bezugs-Trennfläche und eine Bezugs-Kantenlänge zwischen flankierendem Bauteil und Trennwand bzw. Trenndecke bezogenes Flankendämm-Maß, wenn die Verzweigungsdämmung an der Verbindungsstelle zwischen trennendem und flankierendem Bauteil gering ist.
- Labor-Schalldämm-Maß R
- Schall, der ausschließlich durch das zu prüfende Bauteil übertragen wird, z. B. in einem Prüfstand ohne Flankenübertragung.
- Ladefaktor
- Verhältnis des Bodenvolumens vor dem Lösen zum Nenninhalt des Arbeitsgefäßes einer Baumaschine.
- Laderaumsaugbagger
- siehe Hopperbagger.
- Lageplan
- geographisch orientierte zeichnerische Darstellung eines Objekts in der Draufsicht.
- Lageplan (Baustatik)
- maßstäbliche Darstellung des Systems, im Gegensatz zum Kraftplan bei grafischer Ermittlung der unbekannten Kraftgrößen.
- Lager, Lagerung
- Punkte, an denen ein Tragwerk die Lasten auf eine Unterkonstruktion oder auf die Fundamente überträgt;
die Lager müssen für die vorhandenen Kräfte dimensioniert sein. - Lagerfuge
- (siehe auch Fuge);
bei Wänden die horizontalen Fugen, bei Bögen die zum Bogenzentrum weisenden Fugen zwischen den Bogensteinen. Lagerfugen liegen senkrecht zur vorherrschenden Krafteinwirkungsrichtung. - Lagermatten
- geschweißte Betonstahlmatten nach einer bestimmten Querschnittsreihe mit festgelegten Längen (5,00 m in den unteren bzw. 6,00 m in den oberen Querschnittsbereichen) und einer einheitlichen Breite von 2,15 m. Diese Matten sind im Lager vorrätig. Lagermatten gibt es in drei verschiedenen Mattenarten:
- R-Matten und K-Matten für einachsig gespannte Bauteile
- Q-Matten für zweiachsig gespannte Bauteile
- N-Matten für nichtstatische (konstruktive) Zwecke.
Vorteil: keine Lieferzeiten, da ab Lager abholbar. Nachteil: Verschnitt. - Lagerungsdichte
- die Eigenschaften von nichtbindigen Böden (Sand, Kies) werden von der Lagerungsdichte entscheidend bestimmt. Es wird unterschieden in lockere, mitteldichte und dichte Lagerung. Locker gelagerte Böden sind in den meisten Fällen problematisch für die Gründung von Bauwerken.
- Lampen
- Lichtquellen, die den Lichtstrom aussenden, der durch entsprechende Leuchten nach gewünschten Anforderungen in eine bestimmte Richtung gelenkt und verändert werden kann. Einordnung der Lichtquellen in Temperaturstrahler und Entladungslampen (Niederdruck- bzw. Hochdrucklampen).
- LAN
- Local Area Network, ein Netzwerk zwischen Arbeitsplatzrechnern innerhalb einer Firma oder eines Gebäudes zum Informationsaustausch zwischen den Rechnern oder zur gemeinsamen Nutzung hochwertiger Peripheriegeräte wie Hochleistungsdrucker, Plotter, Belichter usw. oder Programmsysteme wie CAD-System, Datenbank, Mailbox usw.
- Landebrücke
- vom Ufer ausgehende Brücke als Ausrüstung einer Anlegestelle.
- Landesbauordnungen
- Gesetze der Bundesländer. Sie sind weitgehend auf der Basis der Musterbauordnung vereinheitlicht. Unterschiede sind vor allem darin begründet, dass die Bundesländer ihre Bauordnungen zu verschiedenen Zeitpunkten auf dem jeweiligen Wissensstand erlassen oder geändert haben. Inhalt der Landesbauordnungen: Verordnungen über die Anordnung, Beschaffenheit und Benutzung von baulichen Anlagen. Die Verordnungen enthalten Anforderungen der Gefahrenabwehr (öffentliche Sicherheit und Ordnung), an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und insbesondere zugunsten Behinderter, alter Menschen und zugunsten von Kindern und Müttern mit Kleinkindern. Darüber hinaus ist gute Baugestaltung ein allgemeines Ziel der Landesbauordnungen. Aufgrund der Vorschriften der Landesbauordnungen ist eine Reihe weiterer Vorschriften erlassen worden, die mit der jeweiligen Landesbauordnung zusammen rechtswirksam ist.
- Landespflege
- Synonym von Landschaftsarchitektur, der umfassenderen Bezeichnung. Nicht identisch mit Landschaftspflege.
- Landesvermessung
- erfasst die Oberfläche eines Landes. Von den Landesvermessungsämtern werden die topographischen Karten hergestellt und laufend gehalten.
- Landschaft
- ursprünglich ein ästhetisch bestimmter Begriff mit der Bedeutung von Landschaftsbild. In der Geografie eine durch bestimmte geografische (natürliche, kulturelle und zivilisatorische) Merkmale charakterisierte Erdgegend.
- Landschaftsarchitekt
- Aufgabenbereich: Planung von Freianlagen und Landschaftsplanung, siehe Architekt.
- Landschaftsarchitektur
- (vgl. auch Landespflege) umfaßt die Gestaltung von Freiräumen (Freiraumplanung) und Landschaften (Landschaftsplanung) sowie alle für diese Aufgaben erforderlichen Grundlagen aus Naturwissenschaften, Agrarwissenschaften und technischen Wissenschaften. Landschaftsarchitektur ist ein querschnittorientierter Fachbereich.
- Landschaftsbau
- Tätigkeitsbereich zur praktischen Umsetzung von Freiraumplanungen und Landschaftsplanungen. Landschaftsbauarbeiten (DIN 18 320) umfassen Arbeiten zur Herstellung und Pflege von Freianlagen und anderen landschaftsplanerischen Anlagen.
- Landschaftsbild
- die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes ist in den Planungsgrundsätzen des Baugesetzbuchs (BauGB § 1 (5)) als öffentlicher Belang deklariert. Im Naturschutzrecht ist das Landschaftsbild als Ausdruck der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft besonders schützenswert, und Eingriffe in das Landschaftsbild sind zu vermeiden bzw. auszugleichen (vgl. Ausgleichsmaßnahmen).
- Landschaftspflege
- Pflege und Unterhaltung von freien (unbebauten) Bereichen der Kulturlandschaft und von Naturlandschaftsbereichen nach bestimmten Zielvorstellungen. Diese sind in allgemeiner Form in den Naturschutzgesetzen formuliert. Auch das Baugesetzbuch enthält in den Planungsgrundsätzen (BauGB § 1 (5) 7.) Landschaftspflege als wichtigen öffentlichen Belang. Naturschutz und Landschaftspflege werden i. d. R. als Begriffspaar verwendet. Man unterscheidet nach den Arbeitsmethoden in tiergebundene (z. B. Schafbeweidung) und maschinengebundene Landschaftspflege, beides auch Aufgabenbereiche der Landwirtschaft.
- Landschaftsplanung
- i. Allg. dreistufig aufgebaut als Landschaftsprogramm auf Landesebene, als Landschaftsrahmenplanung für begrenzte Gebiete (Landkreise) und als Landschaftsplanung der Gemeinden. Landschaftsplanung beschränkt sich in der Regel auf den Außenbereich. Rechtsgrundlagen für Landschaftsplanung enthalten die Naturschutz- und Landschaftsgesetze der Bundesländer. Die Rechtswirksamkeit der Landschaftsplanung ist in den Bundesländern verschieden. l ängenbezogener Strömungswiderstand;
von der Schichtdicke unabhängige Kenngröße für ein schallabsorbierendes Material. - Langerscher Balken
- Balken, der durch einen Stabbogen überspannt wird und der durch vertikale Stäbe (Hänger) an diesem Stabbogen aufgehängt wird;
der Horizontalschub des Bogens wird durch den Balken aufgenommen;
Langerscher Balken ist statisch bestimmt, wenn der Balken ein Gelenk (meist in der Mitte) aufweist, sonst 1-fach statisch unbestimmt;
besonders günstiges Tragverhalten für durchgehende Gleichlast. - Langlochziegel
- Mauerziegel mit gleichlaufend zur Lagerfuge liegender Lochung. Eigenschaften: hohe Wärmedämmung, geringe Druckfestigkeit.
- Langsamfilter
- Filter, mit Schichten aus Sand und Kies, das mit Filtergeschwindigkeiten von etwa 0,05 bis 0,25 m/h betrieben wird [DIN 4046 Wasserversorgung].
- Langsandfang
- siehe Sandfang.
- Langschnittpfanne
- Hohlpfanne mit langem Eckschnitt, verwendet bei der Vorschnittdeckung.
- LAS-Systeme
- bestehen aus einem sog. Luft-Abgas-System (Luft-Abgas-Schornstein als Doppelschacht) in Verbindung mit einer raumluftunabhängigen Gasfeuerstätte.
- Laschenstoß
- Stoß, bei welchem die Kraft durch parallel zu den Querschnittsteilen (Flansche, Steg) angeordneten Blechen (Laschen) übertragen wird. Die Laschen können angeschraubt (häufigster Fall), angeschweißt oder angenietet sein.
- Laschenverbindung
- Verbindung von Schienenenden durch beidseitig am Steg angelegte und miteinander verschraubte Stahllaschen.
- Laser-Scannermessung
- Abtastung eines Gebietes mit einem zeilenweise bewegten Laser vom Flugzeug aus mit dem Ziel, eine digitale Höhendarstellung (digitales Höhenmodell, DHM) zu gewinnen. Die Entfernung zur Erdoberfläche wird durch Laufzeitmessung ermittelt. Die Lage des Abtasters im Raum wird durch GPS-Messungen und ein inertiales Navigationssystem abgeleitet.
- Laserfluchtung
- Geradenabsteckung mit einem Laserstrahl (Tiefbaulaser). Der Laserstrahl wird mit der gewünschten Neigung und Richtung eingestellt und für die Dauer der Arbeiten fixiert. Das Einfluchten kann mit einer Zielvorrichtung direkt am Ort des Bauens an beliebigen Zwischenpunkten der Geraden vorgenommen werden. Ein zusätzlicher Einweiser ist im Gegensatz zu einer Fluchtung mit einem Theodoliten nicht notwendig.
- Lasernivellier
- Rotationslaser.
- Last
- Einwirkung, die aus einer Kraft besteht, z. B. Eigenlast;
Unterscheidung: ständige Last (stets vorhanden) und veränderliche Last (nur anzusetzen, wenn ungünstig wirkend). - Lastannahmen
- Annahme und Zusammenstellung aller Lasten (Einwirkungen), die auf das Bauwerk wirken (z. B. Eigenlasten, Verkehrslasten, Schnee- und Windlasten);
vgl. auch Lastermittlung. - Lastaufteilung
- aufgrund geometrisch einfacher Vorgaben bei der Plattenberechnung im Stahlbetonbau vielfach zulässig. Die Randunterstützungen der Platten dürfen dann mit den Lasten dieser "Ersatzlastbilder" (Dreiecke, Rechtecke, Trapeze) berechnet werden.
- Lastenaufzüge
- nach TRA in unterschiedlichen Größen von 2000 bis zu 5000 kg Tragfähigkeit zur Beförderung von Lasten und Waren, aber auch von Personen. Einsatz in Industrie- und Lagergebäuden, Verwaltungsbauten, Geschäftshäusern, Krankenhäuser usw. Die Betriebsbedingungen und Anforderungen in Bezug auf Fahrschacht, Fahrkorb und Triebwerksraum entsprechen bis auf einige Ausnahmen (zulässiger Personentransport, Fahrkorb- und Schachttüren) im Wesentlichen den Personenaufzügen, siehe Förderanlagen.
- Lastermittlung
- sie steht am Anfang der statischen Berechnung jedes Bauwerks. Bei der Lastzusammenstellung sind auch die Eigenlasten jener Bauteile zu berücksichtigen (z. B. durch Schätzung), deren Abmessungen auf Grund der Berechnung erst festgelegt werden.
- Lastfälle
- verschiedene Lasten (z.B. Eigenlast, Verkehrslast, Windlast) bzw. Lastkombinationen.
- Lastglieder
- Glieder auf der rechten Seite eines Gleichungssystems zur Bestimmung von unbekannten Zustandsgrößen (Kraft- oder Verschiebungsgrößen).
- Lastmoment
- auch Nennlastmoment, Kenngröße für Auslegerkrane, errechnet sich aus Hakenlast x Ausladung (in tm).
- Lastspiel
- 1 Zyklus der Lasteinwirkung bei sich häufig wiederholender Belastung.
- Laststellungen
- um in einem Tragwerk (z. B. Durchlaufträger) die maximalen Schnittgrößen an bestimmten Stellen zu ermitteln, darf die Verkehrslast nur an bestimmten Stellen als Belastung angesetzt werden (ungünstigste Laststellung).
- Lastverteilung (Lastausbreitung)
- Bestreben der Lasteinwirkung, wenn möglich weitere Querschnittsbereiche in die Lastübertragung einzubeziehen. In den Normen werden hierzu material- und fallbedingt einfache Verteilungsvorgaben, z. B. Lastausbreitungswinkel, gemacht. Lastausbreitungswinkel von 30°, 45° oder 60° sind häufig anzutreffende Werte.
- latent hydraulisch
- schlummernde Hydraulizität, die erst bei Zugabe eines Anregers geweckt wird und dann technisch verwertbare Festigkeiten ergibt.
- Latteibrett
- siehe Fensterbrett.
- Laufbreite
- siehe Treppenlaufbreite, nutzbare.
- Laufkatze
- längs eines Kranauslegers horizontal verfahrbarer Flaschenzug mit Elektroantrieb.