Wormuth / Schneider (Hrsg.)
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Nähere Angaben zum Werk
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
- Gabellager
- Lager an einem Stab, das keine Verschiebungen rechtwinklig zur Stabachse und keine Verdrehung um die Stabachse zulässt;
Verwölbungen des Querschnitts am Ende eines Stabes werden durch das Gabellager nicht behindert. - Gabionen
- mit Steinen gefüllte Drahtkörbe, die übereinander gestapelt als Stützbauwerke und Lärmschutzwände Anwendung finden. Galerkin, Verfahren von Galerkin;
Näherungsverfahren, das Ansatzfunktionen für die Verschiebungsgrößen verwendet und bei dem die Gleichgewichtsbedingungen im Mittel (integral) erfüllt werden;
die Ansatzfunktionen müssen alle (d. h. die kinematischen und die dynamischen) Randbedingungen erfüllen. - Garagenentlüftung
- da in Garagen durch die Verbrennungsmotoren giftige Abgase entstehen, müssen diese, soweit eine natürliche Lüftung nicht ausreicht, ständig abgesaugt werden. Durch die aus dem Freien nachströmende Frischluft muss gewährleistet sein, dass die zulässigen MAK-Werte in der Garagenluft nicht überschritten werden (Garagenverordnung der Länder beachten);
siehe MAK-Werte. - Garten- und Landschaftsarchitekt
- siehe Landschaftsarchitekt.
- Gas
- siehe Absorber, Absorption.
- Gas- und Wasserinstallateur
- handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Elektro- und Metallgewerbe geführt.
- Gas-Absorptionswärmepumpe
- bezogen auf den Wirkungsgrad und auf die Umweltfreundlichkeit, stellen sowohl Gasmotor- als auch Gas-Absorptionswärmepumpe die ökologisch günstigste Art der Beheizung dar. Die Beheizung des Austreibers (Desorber = Freisetzung des leicht siedenden Kältemittels, während das Lösungsmittel zum Absorber zurückfließt) erfolgt durch
- Gas-Brennwertkessel
- nutzen den Brennwert (früher: oberer Heizwert), der bei Gas etwa 11 bis 12 % über dem Heizwert (früher: unterer Heizwert) liegt, aus. Somit kann ein Nutzwärmegrad bis zu 107 % und mehr erreicht werden. Die im Abgaswärmetauscher erzeugte Kondensationswärme stellt einen erheblichen Energieanteil dar, der sonst ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Der fehlende Auftrieb der Abgase erfordert einen Ventilator, um die Abgase durch die Abgasleitung zu fördern (bei Ausfall = Kesselleistung mit normalem Wirkungsgrad);
siehe Brennwertkessel. - Gas-Durchlaufwasserheizer
- hydraulisch gesteuert, d. h. abhängig von der Wasserdurchlaufmenge oder mit einer thermisch gesteuerten Gasregelung (unabhängig von der Wasserdurchflussmenge);
vgl. auch Durchlauferhitzer. - Gas-Spezialkessel
- sind speziell für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe konstruiert, in Verbindung mit einem Speicher auch für die Warmwasserbereitung. Mit atmosphärischem Brenner (ohne Gebläse) ausgestattet, arbeiten sie geräuschfrei und störungsarm. Aufstellung im Keller, Dachgeschoss oder Wohnung;
bis zu 50 kW Nennwärmeleistung wird kein eigener Heizraum benötigt. - Gas-Vorratswasserheizer
- Speicher als Stand- oder Wandgerät, mit Schornsteinanschluss.
- Gasarten
- nach DVGW-Arbeitsblatt G-260:
Stadt- und Ferngase, Kurzzeichen S: wasserstoffreiche Gase, entstehen als Nebenprodukt bei der Koksherstellung.
Erdgase, Kurzzeichen N: Naturgas, stammen im Wesentlichen aus natürlich vorkommenden Erd- und Erdölgasen, siehe Erdgas.
Flüssiggase, Kurzzeichen F: sind Kohlenwasserstoffe, die als Nebenprodukt bei der Erdölraffinerie anfallen, siehe Flüssiggas.
Luftgase, Kurzzeichen L: darunter sind alle Flüssiggas / Luft- und Erdgas/Luft-Gemische unterschiedlicher Zusammensetzung erfasst.
Biogas, Gas aus organischen Abfällen, siehe Biogas. - Gasbeton
- frühere Bezeichnung für Porenbeton.
- Gasfeuerstätten
- besondere Anforderungen:
Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung, mit über 7 kW Nennwärmeleistung dürfen in Wohnungen und vergleichbaren Nutzungseinheiten nur aufgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass Abgase in Gefahr drohender Menge nicht in andere Aufenthaltsräume eintreten können.
Gasfeuerstätten ohne Flammenüberwachung dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, wenn ein mechanisch erzeugter 5-facher Luftwechsel sichergestellt ist.
Gasfeuerstätten ohne Abgasanlage dürfen nur aufgestellt werden, wenn besondere Sicherheitseinrichtungen verhindern, dass die CO-Konzentration in den Aufstellräumen 30 ppm überschreitet.
Feuerstätten für Flüssiggas: eine Aufstellung in Räumen, deren Fußboden an jeder Stelle mehr als 1,0 m unter der Geländeoberfläche liegt, ist nur zulässig, wenn die Feuerstätten eine Flammenüberwachung haben, ferner sichergestellt ist, dass auch bei abgeschalteter Feuerungseinrichtung kein Flüssiggas aus den Brennstoffleitungen austreten kann oder über eine mechanische Lüftungsleitung sicher abgeführt wird, siehe Feuerstätten. - Gasleitungen
- die Anordnung der Gasleitungen erfolgt senkrecht oder waagerecht auf kürzestem Wege von der Hauptsperrvorrichtung zum Zähler und zu den Hauptverbrauchern, unterschieden zwischen: Leitungsanlagen mit dezentralen Gaszählern in den einzelnen Geschossen,
Leitungsanlagen mit zentral angeordneten Gaszählern im Untergeschoss, ggf. in einem besonderen Zählerraum.
Nicht zulässig ist die Verlegung von Gasleitungen in Lüftungsschächten, Aufzugschächten, Müllabwurfanlagen, Schornsteinschächten oder Schornsteinwangen. Gasleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für Leitungen oder Lasten dienen. Sie sind so anzuordnen, dass Tropf- und Schwitzwasser anderer Leitungen nicht auf sie einwirken können. Gasleitungen können unter Putz oder frei vor der Wand oder in belüfteten Hohlräumen (z. B. abgehängte Decken) unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und Sicherheitsanforderungen angeordnet werden. - Gasleitungen-Hauseinführung
- Hausanschluss mit Hauptsperreinrichtung und
- Gassteckdosen
- lösbarer Anschluss, bestehend aus Sicherheitsabschlussarmatur nach DIN 3383-1 und Sicherheits-Gasschlauch mit Sicherheits-Gassteckhahn.
- Gaszähleranlage
- siehe Zähleranlagen.
- Gaubenfenster
- senkrecht stehendes Fenster in Dachaufbauten oder -einschnitten.
- Gaupe
- auch Gaube;
siehe Dachfenster. - Gauß-Krüger-Koordinatensystem
- das klassische Meridianstreifensystem für Koordinaten der deutschen Landesvermessung. In Deutschland werden die drei Grad breiten Meridianstreifen mit den Mittelmeridianen L0 = 6°, 9°, 12° und 15° Länge östlich von Greenwich verwendet. Die Koordinaten entstehen durch winkeltreue Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten des Bessel-Ellipsoides in die Ebene. Die x-Achse (Abszissenachse, Hochwert) weist nach Norden und die y-Achse (Ordinatenachse, Rechtswert) weist nach Osten. Die Winkel werden im Uhrzeigersinn positiv gezählt.
- Gebäude
- sprachliche Kollektivbildung zu Bau. Überdachte bauliche Anlage, von Menschen benutzbar und dem Schutz von Menschen und Tieren dienend.
- Gebäudeleittechnik
- Gebäudesystemtechnik: dient dazu, die verschiedensten selbstständigen, dezentralen, digitalen Überwachungs-, Regel- und Steuereinheiten mit einer oder mehreren Zentraleinheiten über ein Datenübertragungsnetz zu verbinden.
- Gebäudetrennfuge
- Fuge zwischen zwei selbstständigen Gebäudeeinheiten, z. B. bei Doppel- und Reihenhäusern mit besonderen Anforderungen an den Brand- und Schallschutz.
- Gebirge
- Teil der Erdkruste, bestehend aus Festgestein (Fels) oder Lockergestein (Boden) oder beidem im Wechsel.
- Gebirgsanker
- übergreifende Bezeichnung im Berg- und Tunnelbau für Anker (Felsanker) und Nägel (Felsnagel). Sie dienen zur Sicherung von Hohlräumen und/oder zur Verbesserung der Gebirgseigenschaften um Hohlräume herum.
- Gebirgsdruck
- Druck, den das umgebende Gebirge auf ein Bauwerk im Gebirge ausübt.
- Gebirgsklassifizierung
- ingenieutechnische Systeme/Modelle zur Einteilung und Bewertung von Gebirgsbereichen beim Untertagebau und Felsbau für unterschiedliche Zwecke (z. B. Entscheidungshilfe zur Auswahl der Methode des Vortriebs).
- Gebote
- städtebauliche Gebote sind das Baugebot (BauGB § 176), das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (BauGB § 177), das Pflanzgebot (BauGB § 178) und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot (BauGB § 179). Geplante Gebote sind vorher mit den Betroffenen zu erörtern (BauGB § 175).
- Gebrauchslast
- Last im Gebrauchszustand (ohne Multiplikation mit Sicherheitsfaktor).
- Gebrauchstauglichkeit
- ist gegeben, solange ein Bauwerk uneingeschränkt die Anforderungskriterien an seine Benutzbarkeit erfüllt. Die Anforderungskriterien haben sich immer mehr ausgeweitet und sollten schon bei der Planung eines Bauwerks in Übereinkunft mit dem Bauherrn festgelegt sein und berücksichtigt werden. Die Stahlbetonnormen umfassen z. Z. Verformungs- und Durchbiegungsnachweise, Rissnachweise, Nachweise für den Ausschluss von Schädigungen des Betons durch übermäßige Druckbeanspruchung, Begrenzung der Stahlspannungen bei nicht ruhender Belastung. Weitere Kriterien wie z. B. Wasserdichtigkeit können vereinbart werden.
- Gefach
- Gefüge von Fächern (sprachl. Kollektivbildung zu Fach). Zwischenraum zwischen den Skelettbauteilen eines Fachwerks, der eine Ausfachung enthält.
- Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
- Einrichtungen mit hohen Anforderungen an die Betriebssicherheit, dazu gehören Brandmeldeanlagen (BMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA). Geräte und Aufbau sollen DIN VDE 0833 T3 entsprechen.
- Gefahrpunkt (Eisenbahnbau)
- betriebliche oder gleistechnische Konfliktstelle.
- Gefahrstoffe
- gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft und am Arbeitsplatz, durch Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt;
siehe MAK-Werte. - Gefährdungshaftung
- (WHG § 22/StGB § 324);
der Verursacher der Veränderung der Beschaffenheit eines Gewässers ist zum Schadenersatz verpflichtet. - Gefälle
- der senkrechte Höhenunterschied zweier Punkte, bezogen auf deren in waagerechter Richtung gemessene Entfernung.
- Gefällebahnhof
- Rangierbahnhof, dessen Gleisgruppen ein gleichgerichtetes Längsgefälle haben, so dass die Zugzerlegung durch Schwerkraft erfolgen kann.
- Gefällelinie
- Verbindung eines höher und eines tiefer gelegenen Punkts im Gelände, einer Leitung usw.
- Gefrierbeständigkeit
- von Beton ist dann gegeben, wenn er einen einzelnen Frost-Tau-Wechsel ohne Schaden überstehen kann.
- Gefrierverfahren
- beim Gefrierverfahren wird das im Boden anstehende Wasser durch Erzeugung tiefer Temperaturen gefroren und der Boden damit stabilisiert. Das Verfahren ist sehr energieintensiv und deshalb nur über eng begrenzte Zeiträume einsetzbar.
- Gegenbehälter
- Wasserspeicher, dessen Lage dadurch gekennzeichnet ist, dass das Wasserversorgungsgebiet zwischen Wasserwerk und Gegenbehälter liegt. Dem Behälter wird nur das im Wasserversorgungsgebiet während der Zulaufzeit nicht benötigte Wasser zugeführt [DIN 4046 Wasserversorgung].
- Gegensprechanlagen
- Haussignalanlagen, die Sprechen und Hören gleichzeitig in beiden Richtungen (wie beim Telefonieren) ermöglichen.
- Gegenstromrechen
- siehe Rechen.
- Gehweg
- Bürgersteig, Gehsteig, Trottoir, Fußweg, für Fußgänger vorgesehener Teil des öffentlichen Straßenraumes längs den Häusern;
gegenüber der Fahrbahn in der Regel erhöht und durch eine Bordkante abgegrenzt. gekrümmte Flächentragwerke;
siehe Schalen. - Geländebruch
- großflächiges Versagen der Standsicherheit von Bauwerken und umgebendem Erdreich an Hängen und Böschungen. Es treten meist deutlich sichtbare Gleitflächen auf.
- Geländegefälle
- mittleres Gefälle eines Gebiets, z. B. in % oder ‰ [DIN 4045 Abwassertechnik].
- Geländehöhe
- 1. Lage eines Grundstücks über NN (Normalnull);
2. Bezugspunkt 0 für alle Höhenmaße eines Gebäudes, meist am Eingang angenommen. - Geländer
- siehe Treppengeländer.
- Geländerhöhe
- siehe Treppengeländer.