Wormuth / Schneider (Hrsg.)
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Nähere Angaben zum Werk
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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- NA-Zement
- Zement mit niedrigem wirksamem Alkaligehalt zur Verwendung bei Zuschlag mit alkaliempfindlichen Bestandteilen.
- Nachbehandlung des Betons
- Schützen und Ruhighalten des jungen Betons im Anschluss an den Betonierungsvorgang über einen angemessenen Zeitraum. Nachbehandlungsmaßnahmen sind: Belassung in der Schalung, Abdichten mit Folien, Aufbringung feuchter Abdeckungen, Schutz vor direkter Sonnenbestrahlung, Schutz vor raschem Austrocknen durch direkten Windzutritt, kontinuierliches Besprühen mit Wasser und Auftragung von Nachbehandlungsmitteln. In Normen und Richtlinien findet man in Abhängigkeit von den Umweltbedingungen ("Expositionsklassen") Angaben zu der Mindestdauer der Nachbehandlung.
- Nachbehandlungsmittel
- flüssiger Stoff, der nach dem Aufsprühen auf die Betonoberfläche einen Film bildet, der das vorzeitige Austrocknen des Betons verhindern soll.
- Nacherhärten
- Festigkeitszunahme des Betons oder Mörtels, bezogen auf die Festigkeit nach 28 Tagen. Je nach Zementart, Betonzusammensetzung und Lagerungsbedingung kann sich die 28-Tage-Druckfestigkeit durch Nacherhärten nach Jahren verdoppeln.
- Nachgiebigkeitsmatrix
- Matrix, die multipliziert mit dem zugehörigen Kraftgrößenvektor den entsprechenden Verschiebungsgrößenvektor liefert;
Inversion der Nachgiebigkeitsmatrix ergibt die Steifigkeitsmatrix. - Nachglimmen
- fortdauerndes Glimmen eines Materials nach Erlöschen der Flammen, oder wenn nach Entfernen der Zündquelle kein Brennen mit Flammen auftritt.
- Nachhallvorgang
- Abnahme der Schallenergie in einem geschlossenen Raum nach beendeter Schallsendung. Für die Schallabsorption in einem Raum ist die Nachhallzeit das kennzeichnende Kriterium.
- Nachhallzeit T
- Zeitspanne, während der der Schalldruckpegel nach Beendigung der Schallsendung um 60 dB abfällt. Aus der Nachhallzeit und dem Raumvolumen ergibt sich die äquivalente Schallabsorptionsfläche.
- Nachkalkulation
- nachträgliche Berechnung der infolge der Erstellung eines Bauwerks tatsächlich entstandenen Kosten.
- Nachklärbecken
- siehe Absetzbecken.
- Nachtabsenkung
- mit einer elektrischen Schaltuhr wird die Vorlauftemperatur in den Nachtstunden bzw. zu bestimmten eingestellten Zeiten (ggf. auch unterschiedliche Wochentage) um 5 bis 6 K abgesenkt oder die Wärmezufuhr ganz abgeschaltet. Ein Teil der eingesparten Energie geht, je nach Speicherfähigkeit der Wände, für die Aufheizung der am Morgen ausgekühlten Wände wieder verloren. Deshalb wirkt sich die Nachtabsenkung bei leichter Bauweise mit weniger Speichermasse günstiger aus, da die Ersparnis durch die niedrigere Raumtemperatur voll ausgenutzt werden kann.
- Nachtragskalkulation
- nach Vertragsabschluss zu erstellende Kalkulation von Bauleistungen, die im Bauvertrag nicht vereinbart waren oder, wenn sich für vertraglich vereinbarte Leistungen die Grundlagen der Preisermittlung geändert haben.
- nachträgliches Verfugen
- nach dem Reinigen und dem ca. 1,5 bis 2 cm tiefen Auskratzen und Vornässen der Fugen des Mauerwerks wird der erdfeuchte bis schwach plastische Fugenmörtel in zwei Arbeitsgängen mittels eines Fugeisens eingebracht, verdichtet und geglättet (1. Arbeitsgang: Stoßfuge - Lagerfuge;
2. Arbeitsgang: Lagerfuge - Stoßfuge). - Nachtstrom
- Schwachlasttarif - Stromlieferung zu günstigerem Preis - wird von den jeweiligen EVUs festgesetzt und durch getrennte Zählung (Nieder-, Hochtarif) mittels eines Zweitzählers erfasst. Die Umschaltung erfolgt durch Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger zentral über das Leitungsnetz, siehe Schwachlasttarif, Niedertarif.
- Nachtstrom-Speicherheizung
- siehe Elektro-Speicherheizung.
- Nachunternehmer
- auch Subunternehmer, Unternehmer, der im Auftrag des Haupt- oder Generalunternehmers Bauleistungen ausführt und diesem gegenüber die Gewährleistung übernimmt.
- Nachverpressung
- durch Nachverpressung kann bei Injektionen u. a. eine erhöhte Tragfähigkeit erreicht werden. Bereits injizierte Bereiche werden durch das Nachverpressen von Injektionsmittel unter hohem Druck wieder aufgesprengt. Die dabei entstehenden Hohlräume führen zu einer besseren Verzahnung des Injektionskörpers mit dem umgebenden Bodenbereich.
- nachwachsende Rohstoffe
- im Sinne des energiesparenden Bauens (Trennung, Wiederverwendung, ggf. thermische Nutzung von Baustoffen) wird auf die Einsparung wertvoller Rohstoffe, u. a. auch nachwachsender Rohstoffe, hingewiesen, die das CO2 der Luft binden und damit für eine Zeit dem Kreislauf entziehen;
siehe regenerative Energien. - Nachweise
- mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dazu gehören folgende Nachweise: Die statischen Berechnungen, in der Regel nach eingeführten Rechenverfahren (z. B. DIN 1053, DIN 1045) mit anerkannten Lastannahmen (DIN 1055), müssen die Standsicherheit der Anlage als Ganzes und seiner Teile nachweisen. Der Wärmeschutz wird im Regelfall rechnerisch unter Verwendung amtlich anerkannter Rechenwerte nachgewiesen. Schallschutz und Brandschutz werden fallweise durch Verweise auf die in eingeführten Normen genannten Ausführungsbeispiele (z. B. DIN 4109-3, DIN 4102-10), durch Berechnung oder durch Zulassungen oder durch Prüfzeugnisse nachgewiesen.
- nackte Bitumenbahn
- mit einer Trägereinlage (Rohfilz-, Glasgewebe-, Metallbandeinlage, Jutegewebe, Chemiefaservliese) ohne Bestreuung mit mineralischen Stoffen.
- Nadel-Gerät nach Vicat
- Gerät zur Ermittlung des Erstarrungsverhaltens von Zement.
- Nadelvlies
- textiler Fußbodenbelag aus einemmechanisch durch Nadeln und zusätzlich adhäsiv verfestigtem Faservlies. Es gibt ein- und mehrschichtige Nadelvlies-Bodenbeläge (DIN 61 151).
- Nanosilica
- wässerige, kolloidale Lösung als Zusatz zum Beton zur Verbesserung von bestimmten Eigenschaften. Es besteht ausschließlich aus SiO2;
mittlere Partikelgröße 15 nm. - Nassbagger
- schwimmendes Baggergerät für Bodenförderung aus dem Gewässer.
- Nasspritzverfahren
- Transportbeton oder Baustellenbeton oder Trockenbeton nach Wasserzugabe wird der Förderleitung zugeführt und entweder im Dünnstrom mit Spritzmaschine oder im Dichtstrom mit Pumpe zur Spritzdüse gefördert.
- NATM
- New Austrian Tunneling Method - Neue Österreichische Tunnelbauweise (-methode).
- Natronlaugeversuch
- liefert einen Hinweis auf das Vorhandensein von Stoffen organischen Ursprungs im Zuschlag bis zu einer Korngröße von 8 mm.
- Naturbims
- feinporöses, schaumiges Auswurfgestein vulkanischen Ursprungs, das als Zuschlag für die Herstellung von Leichtbeton verwendet wird.
- Naturschutzrecht
- wird im Wesentlichen durch das Bundesnaturschutzgesetz als Rahmengesetz und durch Landesnaturschutzgesetze geregelt.
- Naturstein
- natürliches, i. d. R.aus Steinbrüchen gewonnenes Steinmaterial, das für viele Bereiche des Bauens Verwendung findet. Naturstein kann konstruktiv, z. B. für Bögen und Gewölbe, als Verkleidung z. B. bei hinterlüfteten Wetterschutzschalen oder beim Ausbau von Gebäuden für Wandverkleidungen oder Fußbodenbeläge eingesetzt werden. In Regionen mit lagerhaft brechendem Gestein wie Schiefer und Buntsandstein wird dieses auch für Dachdeckungen verwendet. Grob werden Natursteine nach ihrer natürlichen Entstehung in kristalline Gesteine wie Granit, Sedimentgesteine wie Sandstein und Kalkstein, Ergussgesteine wie Basalt und Konglomeratgesteine wie Nagelfluh unterschieden.
- Natursteinmauerwerk
- Mauerwerk aus natürlichen Steinen. Nach DIN 1053-1 wird unterschieden in Trockenmauerwerk aus Bruchsteinen ohne Mörtel, Zyklopen- und Bruchsteinmauerwerk aus wenig bearbeiteten Steinen im Mörtelbett, hammerrechtes Schichtenmauerwerk aus ungefähr rechtwinklig bearbeiteten Steinen mit wechselnden Schichtdicken im Mörtelbett, unregelmäßiges Schichtenmauerwerk aus bearbeiteten Steinen im Mörtelbett mit mäßig häufig wechselnden Schichthöhen, regelmäßiges Schichtenmauerwerk, bei dem die Steinhöhe innerhalb der Schichten nicht wechseln darf, und Quadermauerwerk, bei dem die Steine in den Ansichtsflächen und in Stoß- und Lagerfugen in ganzer Tiefe bearbeitet sind. Das Verblendmauerwerk nach DIN 1053-1 ist ein Mischmauerwerk.
siehe Abb.
- Natursteinplattendach
- regionaltypische Dachdeckungen aus schiefrig brechenden Natursteinen (z. B.: Schiefer, Sandstein). Verlegearten wie beim Biberschwanzdoppeldach oder bei besonderen Schieferdeckungen.
- Naturzugbrenner
- atmosphärischer Brenner, bei dem Gas aus vielen kleinen Düsen mit natürlichem Gasdruck austritt und sich durch Injektorwirkung mit der Verbrennungsluft vermischt.
- natürliche Lebensgrundlagen
- Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist in einigen Verfassungen der Bundesländer zum Staatsziel erhoben worden. Er ist Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege im BNatSchG und den Naturschutzgesetzen der Bundesländer, Planungsgrundsatz im BauGB und ein Grundsatz in neu gefassten Landesbauordnungen (z. B. NBauO). Natürliche Lebensgrundlagen sind der Boden, das Wasser, die Luft und das Klima und mittelbar Flora und Fauna. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dient der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzbarkeit der Naturgüter.
- Nähwirkteppich
- Nähwirkteppiche sind Polfaden-Nähwirkstoffe. Schlaufenförmige Polfäden sind in ein Grundmaterial eingebunden (DIN 61 211).
- NBauO
- Niedersächsische Bauordnung.
- Nebenangebot
- Angebot, das von einem Bieter in Ergänzung oder an Stelle eines Hauptangebotes unterbreitet wird. Sondervorschlag.
- Nebengleis
- Bahnhofsgleis, das nicht planmäßig von Zügen befahren wird.
- Nebenleistung
- Bauleistung, die nach DIN 18 299 auch dann zur vertraglichen Leistung gehört, wenn sie nicht gesondert im Bauvertrag erwähnt wird, z. B. Auf- und Abbau von Bockgerüsten bei Mauerarbeiten. Für Nebenleistungen besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Die Kosten sind in die jeweilige Position einzukalkulieren.
- Nebennutzungszeit
- Teil der Einsatzzeit einer Baumaschine;
eine planmäßige Zeit, die zur Erbringung der vorgesehenen Leistung zwar erforderlich ist, in der aber keine Leistung erbracht werden kann, z. B. für das Weiterrücken oder Umrüsten eines Baggers. - Nebenpol
- bei Kinematik von Scheiben ebener Systeme mit 1 Freiheitsgrad: Nebenpol zweier Scheiben ist jener Punkt, der den (momentanen) Relativdrehpunkt der beiden Scheiben darstellt;
sind die Scheiben durch ein Gelenk verbunden, so ist dieses Gelenk der Nebenpol;
liegt der Nebenpol im Unendlichen, führen die beiden zugehörigen Scheiben keine Relativdrehung aus, d. h., sie haben gleiche Drehwinkel;
ist eine der beiden Scheiben Erdscheibe, so wird der Nebenpol zum Hauptpol (Absolutdrehpunkt) der anderen Scheibe. - Nebenspannungen
- bei Fachwerken Biegespannungen, die i. d. R. dadurch entstehen, dass das reale Fachwerk keine Gelenkknoten, sondern biegesteife Knoten aufweist.
- Nebenweg-Übertragung bei Luftschallanregung
- jede Form der Luftschallübertragung zwischen zwei aneinander grenzenden Räumen, die nicht über die Trennwand oder Trenndecke erfolgt. Sie umfasst beispielsweise Schallübertragung über Undichtheiten, Lüftungsanlagen, Rohrleitungen und Ähnliches.
- Nebenweg-Übertragung bei Trittschallanregung
- Körperschallübertragung längs angrenzender, flankierender Bauteile (Flankenübertragung). Sie tritt gegenüber der direkten Schallabstrahlung der Decke insbesondere bei Decken mit untergehängter, biegeweicher Schale in Erscheinung. Die Nebenweg-Übertragung umfasst auch die Übertragung über Rohrleitungen und Ähnliches, die durch Körperschall angeregt werden.
- negative Mantelreibung
- unter bestimmten äußeren Einflussfaktoren, z. B. Setzungen infolge Grundwasserabsenkung, kann sich das einen Pfahl umgebende Erdreich mehr als der Pfahl selbst setzen. Die negative Mantelreibung ist der Regelrichtung der Mantelreibung entgegengesetzt und tritt nur bei Druckpfählen auf. Sie reduziert damit die Tragfähigkeit eines Druckpfahls.
- Neigung
- die Schräglage einer Ebene oder Linie im Verhältnis zur Waagerechten.
- Neigungsbrechpunkt
- Schnittpunkt von Längsneigungen einer Gradiente.
- Nenndruck PN
- Kenngröße ohne Einheit. Ihr Zahlenwert gibt den zulässigen Betriebsüberdruck in bar bei 20 °C an [DIN 4046 Wasserversorgung].
- Nennfestigkeit bWN
- Mindestwert für die Betondruckfestigkeit bW28 jedes Würfels mit 200 mm Kantenlänge bei der Güteprüfung.
- Nennleistung (einer Maschine)
- auf dem Leistungsschild angegebene, für den Regelfall gültige Leistung in kW.