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Die Druckfassung wird demnächst im Verlag C.H. Beck erscheinen.
23.07.2010
Neu im Lesesaal und fortlaufend aktualisiert:
ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht 2010, von Prof. Dr. Rolf Kniffka, Günther Jansen, Dr. Florian Krause-Allenstein, Dr. Hans-Egon Pause, Dr. Claus von Rintelen, Dr. Claus Schmitz, Dr. Alfons Schulze-Hagen und Dr. Achim Olrik Vogel.
Der Kommentar setzt den bisher von Prof. Dr. Rolf Kniffka allein betreuten ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht fort. Die bisherige Fassung steht Ihnen weiterhin im Lesesaal zur Verfügung.
Vorsicht beim Mahnbescheid: Anspruch muss individualisiert sein!
BGH, Urteil vom 14.07.2010
Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für ...
Kosten mehrerer Kläger im Beschlussanfechtungsverfahren erstattungsfähig
BGH, Beschluss vom 08.07.2010
1. Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger insoweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, dass der ...
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verweigerter Terminsverlegung?
OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010
1. Die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung kann ausnahmsweise nur dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die ...
Verfahrensrecht - Kostenrisiko erhöht für den schnellen Berufungsbeklagten
BGH, Beschluss vom 24.06.2010
Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gericht noch keine Frist zur Berufungserwiderung ...
Zur Frage, ob die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG betrifft.*)