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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbauwand

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2 Beiträge gefunden
IBR 2005, 315 OLG Karlsruhe - Gutachterkosten zur Prüfung von Bedenken durchsetzbar!
IBR 2004, 684 OLG Karlsruhe - Bauunternehmer kann bei Bedenken Leistung verweigern!

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0769; VPRRS 2023, 0062
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bauaufgabe kritisch: Unterauftragsvergabe unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.10.2022 - VgK-17/2022

1. Die Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen. Die früher angewandte Praxis, die Eignungskriterien erst in Vergabeunterlagen mitzuteilen, ist nicht mehr zulässig.

2. Die Eignungskriterien müssen in der Bekanntmachung eindeutig und abschließend beschrieben sein. Ein Verweis genügt nicht. Der (potenzielle) Bieter und Bewerber soll sich bereits aufgrund der Bekanntmachung überlegen können, ob er die festgelegten Eignungskriterien erfüllen kann.

3. Eine Mindestanforderung an die Eignung ist vorschriftsgemäß bekannt gemacht, wenn in der Bekanntmachung durch einen Link auf die Internetseite der Vergabestelle verwiesen wird und die interessierten Unternehmen durch bloßes Anklicken zum entsprechenden Formblatt gelangen können (Abschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2012, 1336 - nur online).

...




IBRRS 2022, 2993
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht selbst geplante Drainagearbeiten sind besonders überwachungspflichtig!

LG Marburg, Urteil vom 07.02.2022 - 2 O 27/21

1. Der Architekt, dem die Planung der Errichtung eines Gebäudes übertragen wird, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Planung geeignet war, die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks zu gewährleisten. Hierzu gehört die Planung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Drainanlage zur Abdichtung des Gebäudes.

2. Der Umfang und die Intensität von Überwachungspflichten hängen von den konkreten Anforderungen der Baumaßnahme und den jeweiligen Umständen ab. Soweit es sich um Bauabschnitte bzw. Bauleistungen handelt, die besondere Gefahrenquellen mit sich bringen, besteht eine erhöhte Überwachungspflicht. Das gilt insbesondere für die Ausführung einer Drainage.

3. Besondere Sorgfalt bei der Überwachung ist auch dann erforderlich, wenn nach Plänen Dritter gebaut wird. Dem mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Architekten obliegt es, die von einem Dritten geplanten Drainagearbeiten und die Außen-Abdichtungsarbeiten an den Wänden zu überwachen.

4. Die Prüfpflicht eines Architekten aus technischer Sicht endet erst dort, wo spezielle Fachkenntnisse der Fachplaner erforderlich sind, die von einem Architekten nicht allgemein zu erwarten sind oder einen unverhältnismäßigen Prüfaufwand ergeben würden. Ein Architekt ist daher für Fehler von Sonderfachleuten (mit-)verantwortlich, wenn er einen Mangel in der Vorgabe/Planung nicht beanstandet, der ihm nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war.

5. Der Bauherr muss sich das mitwirkende Verschulden eines von ihm eingesetzten Planers gegenüber dem bauaufsichtführenden Architekten entgegenhalten lassen.

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IBRRS 2020, 2121; VPRRS 2020, 0233
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Interessenkonflikt nicht nur bei Verbindung zu einem konkreten Bieter!

VK Berlin, Beschluss vom 08.07.2020 - VK B 2-16/20

1. Ein Interessenkonflikt i.S.d. § 6 Abs. 2 VgV kann auch vorliegen, wenn die betroffene Person ein Interesse daran hat, dass nur Bieter den Zuschlag erhalten, die ein bestimmtes Produkt anbieten.

2. Auch nach Ablauf der in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB geregelten Fristen ist die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes noch möglich.




IBRRS 2015, 0223; VPRRS 2015, 0031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise) korrigieren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - Verg 29/14

1. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden. § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens rechtmäßig ist. Das Nichtvorliegen einer der Aufhebungsgründe des § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen.*)

2. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens wirksam ist.*)

3. Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt.*)

4. Ändert sich in einer durch eine Teilaufhebung eröffneten zweiten Angebotsrunde die Bieterreihenfolge, ist dies von den am Wettbewerb beteiligten Unternehmen hinzunehmen.*)

5. Sowohl das Gebot fairen Wettbewerbs als auch das Gleichbehandlungsgebot verpflichten öffentliche Auftraggeber allerdings, vor einer Teilaufhebung des Vergabeverfahrens durch Zurückversetzung in eine auf nur bestimmte Preispositionen beschränkte zweite Angebotsrunde zu prüfen, ob die beabsichtigte und auf bestimmte Preise bezogene Preisänderung Einfluss auf das Preisgefüge im Übrigen haben kann. Steht dies zu befürchten, ist er an einer solchen Fehlerkorrektur gehindert und muss gegebenenfalls vollständig neue Angebote einholen.*)

6. Einer erneuten Submission bedarf es in einem solchen Fall nicht.*)

7. Eine Prüfung der neuen Preise auf Auskömmlichkeit im Sinn des § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 ist nicht erforderlich.*)




IBRRS 2014, 1748
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusätzliche Winterbaumaßnahmen werden auch im VOB-Vertrag nach ortsüblichen Preisen vergütet!

KG, Urteil vom 17.04.2012 - 7 U 149/10

1. Verschiebt sich die Ausführung der Leistung in eine ungünstigere Jahreszeit und werden dadurch (nicht kalkulierte) Winterbaumaßnahmen erforderlich, richtet sich die Vergütung dieser Maßnahmen auch im VOB-Vertrag nicht nach den Grundlagen der Preisermittlung. Der Auftragnehmer hat vielmehr Anspruch auf Zahlung der ortsüblichen Vergütung.

2. Macht der Auftragnehmer die ortsübliche Vergütung geltend, reicht es nicht aus, die Preise pauschal ins Blaue hinein zu bestreiten. Der Auftraggeber muss zumindest ansatzweise darlegen, warum er meint, die vom Auftragnehmer abgerechneten Preise entsprächen nicht der Ortsüblichkeit.

3. Die Regelung des § 2 Nr. 5 VOB/B kommt auch zur Anwendung, wenn die Verlängerung der Bauzeit auf eine Maßnahme des Auftraggebers zurückzuführen ist, die ihre Ursache in seinem Risikobereich hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sich die Bauzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggeber die von ihm geschuldete Statik und die Planung nicht rechtzeitig vorlegt.




IBRRS 2013, 2346; VPRRS 2013, 0656
VergabeVergabe
Wertbarkeit von zugelassenen Nebenangeboten

VK Bund, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 2-38/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2891; VPRRS 2007, 0170
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ablauf der Bindefrist im Nachprüfungsverfahren unschädlich!

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2007 - VK 2-9/07

1. Der Antragsbefugnis der Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren steht der Ablauf der Bindefrist nicht entgegen.

2. Das Betreiben des Nachprüfungsverfahrens ist als stillschweigende Verlängerung der Bindefrist bis zum Ende des Nachprüfungsverfahrens zu werten.

3. Die Bindefrist kann nachträglich durch eine Abrede zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber verlängert werden.

4. Die Wertung eines zu 68% pauschalierten Angebots stellt keine unzulässige grundlegende Änderung der Verdingungsunterlagen im Verhandlungsverfahren dar, sofern es den Bietern unbenommen bleibt, mit ihren Angeboten hinsichtlich der Vergütungsart am Einheitspreismodell festzuhalten.




IBRRS 2004, 3663
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauunternehmer kann bei Bedenken Leistung verweigern!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2004 - 17 U 262/01

1. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer nach der Anmeldung von Bedenken verpflichtet, die Vorgaben des Auftraggebers auch dann umzusetzen, wenn dieser die mitgeteilten Bedenken nicht teilt.

2. Ausnahmsweise steht dem Auftragnehmer jedoch dann ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der (weiteren) Durchführung der Bauarbeiten, gegen die Bedenken angemeldet wurden, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben.

3. Weist ein Bauherr Bedenken gegen eine Statik nur mit dem Hinweis auf eine Stellungnahme des mit der Aufstellung der Statik beauftragten Tragwerksplaners zurück, dann handelt er pflichtwidrig und der Bauunternehmer ist berechtigt, die Kosten für die Überprüfung seiner Bedenken geltend zu machen.




IBRRS 2003, 2911; VPRRS 2003, 0636
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausführung des Hauptentwurfs „nicht möglich“ – Angebotsausschluss?

OLG Bremen, Beschluss vom 04.09.2003 - Verg 5/2003

Bedenken oder die Kritik eines Bieters gegen die ausgeschriebene Art und Weise der Ausführung der Leistungen stellen keine zwingenden Ausschlussgründe dar.

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IBRRS 2003, 2214; VPRRS 2003, 0528
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

VK Bremen, Beschluss vom 22.07.2003 - VK 11/03

1. Zur Frage der Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes.

2. Wird mit dem Nebenangebot nicht die Gleichwertigkeit nachgewiesen, und wird das Nebenangebot auch nicht den in den Bewerbungsbedingungen enthaltenen Forderungen gerecht, so ist es auszuschließen.

3. Zu der Gleichwertigkeit gehört auch, dass der Bieter darlegt, wie die aus dem Nebenangebot sich ergebenden Risiken durch geeignete Maßnahmen auszuschließen sind.

4. Nebenangebote sind grundsätzlich so zu werten, wie sie abgegeben worden sind.

5. Die Erteilung des Auftrages gemäß der Leistungsbeschreibung an einen Bieter, der erklärt hat, dass der Auftrag so, wie er ausgeschrieben ist, nicht durchgeführt werden kann, hätte zur Folge, dass für das durch den Zuschlag zu begründende Auftragsverhältnis die Regelung des § 4 Nr. 3 VOB/B zur Anwendung kommt. Die Vergabestelle trägt damit das volle Risiko für die Leistungen des Bieters, wenn es im Rahmen der Durchführung des entsprechend der Leistungsbeschreibung erteilten Bauauftrages zu Mängeln oder Schäden kommt. Der Bieter wäre von seiner Haftung nach § 4 Nr. 7 VOB/B bzw. nach Abnahme - nach § 13 Nr. 5 bis Nr. 7 VOB/B entlastet.

6. Dieser Bieter würde, wenn ihm der Zuschlag erteilt werden würde, eine Haftungsbeschränkung eingeräumt werden, die den übrigen Mitbietern nicht zustehen würde, wenn diesen der Zuschlag erteilt werden würde. Die Zuschlagserteilung an den Bieter würde deshalb den insbesondere auch in § 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/A und in der EG-Bau-Liberalisierungsrichtlinie verankerten - Gleichheitsgrundsatz verletzen, der im gesamten Vergabeverfahren gilt.

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2 Abschnitte im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

a) Einzelkosten der Teilleistungen ( Rn. 70)

b) Baustellengemeinkosten ( Rn. 71-72)