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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 200/06
BGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06
Volltext13 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2009, 198 | BGH - Geschäftsraummiete: Individuell vereinbarte Endrenovierungsklausel wirksam! |
6 Volltexturteile gefunden |
OLG Rostock, Urteil vom 19.03.2015 - 3 U 15/14
1. Handeln Pächter und Verpächter gemeinsam gegenüber einem potenziellen Erwerber die Bedingungen des Pachtvertrages aus und schließen Pächter und Verpächter diesen Vertrag dann ab, gilt keiner von ihnen als Verwender im Sinne der §§ 305 ff. BGB.*)
2. Gegen die Wirksamkeit von zwischen den Parteien individuell vereinbarten Endrenovierungsklauseln bestehen bei der Geschäftsraummiete grundsätzlich keine Bedenken (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06, MDR 2009, 678 = IMR 2009, 198).*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.02.2014 - XII ZR 76/13
Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. Ein solcher Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass die Mieträume tatsächlich umgebaut werden (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VIII ZR 137/12
Folgende Regel in Vermieter-AGB ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel:
"Parkett und Holzfußboden sind nach 10 Jahren zu versiegeln, sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben, was nach dem heutigen Stand nicht der Fall ist, so dass der Mieter die Versiegelung momentan auch nicht schuldet."
VolltextLG Berlin, Urteil vom 26.02.2013 - 63 S 199/12
1. Treffen eine individuell vereinbarte Anfangsrenovierungsklausel und eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen für den Mieter zusammen, so ist letztere aufgrund des Summierungseffekts unwirksam.
2. Auf der Grundlage einer unwirksamen Klausel des Mietvertrages durchgeführte Schönheitsreparaturen sind bei mangelhafter Durchführung nicht schadensersatzfähig.
VolltextBGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 137/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06
Zur Frage einer durch Individualabrede vereinbarten Endrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume.*)
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