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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 15/12


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 3018; IMRRS 2014, 1574
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Minderung nach vorbehaltloser Ausübung einer Verlängerungsoption?

BGH, Urteil vom 05.11.2014 - XII ZR 15/12


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3 Beiträge gefunden
IMR 2015, 494 BGH - Verlängerungsoption vorbehaltlos ausgeübt: Kein Ausschluss von Mängelrechten!
IMR 2015, 24 BGH - Minderung nach vorbehaltsloser Ausübung einer Verlängerungsoption?
IMR 2014, 519 OLG Koblenz - Keine Minderung nach vorbehaltloser Ausübung einer Verlängerungsoption!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3682; IMRRS 2022, 1629
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Optionsrecht erlischt bei Fristversäumnis

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.08.2022 - 4 W 44/22

1. Ein vertraglich vereinbartes Optionsrecht erlischt nach Ablauf der Optionsausübungsfrist und kann nicht wieder aufleben.

2. Wird nach Ablauf der Optionsausübungsfrist eine Verlängerung des Mietvertrags vereinbart, stellt dies einen Nachtrag dar, der der Schriftform bedarf.

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IBRRS 2020, 1389; IMRRS 2020, 0604
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Spielhallenbetrieb untersagt: Mangel der Mietsache?

OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2020 - 30 U 107/19

1. Die auf § 25 Abs. 2 GlüStV gestützte behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen in einem Gebäude stellt einen Sachmangel der Mietsache dar, wenn der Betrieb von mehreren Spielhallen als einer von mehreren Zwecken im Mietvertrag bestimmt worden ist (im Anschluss an KG, Urteil vom 14.07.2014 - 8 U 140/13, NJOZ 2014, 1688 ff.). Denn die Ursache des behördlichen Verbots liegt in der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts.*)

2. Ist in dem Mietvertrag das Risiko gewerberechtlicher Genehmigungen auf den Mieter vereinbart, führt dies nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Denn damit ist für gewöhnlich nicht die Überwälzung des Risikos der baulichen Beschaffenheit des Mietobjektes für den vereinbarten Vertragszweck vom Vermieter auf den Mieter gewollt.*)

3. Der Mieter kann sich auf ein Minderungsrecht wegen treuwidrigen Verhaltens nicht berufen (§ 242 BGB), wenn er durch Ausübung einer ihm vertraglich eingeräumten Verlängerungsoption einen auf einer ihm bekannten Gesetzesänderung beruhenden (unbehebbaren) Sachmangel erst herbeiführt. Eine direkte oder analoge Anwendung von § 536b BGB kommt insoweit aber nicht in Betracht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 05.11.2014 - XII ZR 15/12, IMR 2015, 24 = NJW 2015, 402 ff.).*)

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IBRRS 2019, 3803; IMRRS 2019, 1388
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Eine Überschrift ist keine Unterschrift!

OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019 - 1 U 83/18

1. Ein für länger als ein Jahr geschlossener Ergänzungsmietvertrag, mit dem die Vertragsparteien die mit dem Ursprungsvertrag vermietete Fläche erweitern, genügt dem Schriftformerfordernis gem. § 550 Satz 1 i.V.m. § 126 BGB nicht, wenn sich die maßgeblichen "Unterschriften" der Vertragsparteien über und nicht unter den getroffenenen ergänzenden Vereinbarungen befinden.

2. Der Formmangel eines Änderungsvertrags zu einem Miet- oder Pachtvertrag führt grundsätzlich dazu, dass der zunächst formgültig geschlossene ursprüngliche Vertrag nunmehr gleichfalls der Schriftform entbehrt und als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt (Anschluss an BGH NJW 1968, 1229; NJW 1975, 1653; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019 - 1 U 83/18, IMRRS 2019, 1388).

3. Obsiegt eine Partei im Berufungsverfahren aufgrund einer erst im Berufungsrechtszug erklärten Kündigung, die bereits während des ersten Rechtszugs möglich gewesen wäre, sind ihr die Kosten des Berufungsverfahrens in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 2 ZPO aufzuerlegen.

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IBRRS 2015, 2932; IMRRS 2015, 1301
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Verlängerungsoption vorbehaltlos ausgeübt: Kein Ausschluss von Mängelrechten!

BGH, Urteil vom 14.10.2015 - XII ZR 84/14

Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 05.11.2014 - XII ZR 15/12, BGHZ 203, 148 = NJW 2015, 402 = IMR 2015, 24).*)

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IBRRS 2020, 0218; VPRRS 2020, 0031
VergabeVergabe
Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung

VK Rheinland, Beschluss vom 10.09.2015 - VK VOL 15/2014

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 3018; IMRRS 2014, 1574
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Minderung nach vorbehaltloser Ausübung einer Verlängerungsoption?

BGH, Urteil vom 05.11.2014 - XII ZR 15/12

1. Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 13.07.1970 - VIII ZR 230/68 NJW 1970, 1740).*)

2. Nachträgliche Änderungen der Miethöhe (hier: einvernehmliche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung) können für sich genommen die entsprechende Anwendung des § 536b BGB ebenfalls nicht rechtfertigen; das schließt die Anwendung der Grundsätze des § 242 BGB im Einzelfall nicht aus.*)





1 Nachricht gefunden
Der Mieter verzichtet mit der Verlängerung des Vertrages nicht auf seine Rechte
(29.01.2015) Verlängert der Mieter seinen Mietvertrag über eine Option im Mietvertrag, führt dies nicht zu einer Einschränkung seiner Rechte. Es kommt insoweit kein neuer Vertrag zustande. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. November 2014 (AZ: XII ZR 15/12) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
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