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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZB 115/13
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 115/13
Volltext9 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2013, 652 | BGH - Übermittlung von Schriftsatz per Telefax: Anwalt muss Sendebericht prüfen (lassen)! |
7 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - VII ZB 7/15
Eine am Vortag des Fristablaufs erteilte mündliche Einzelanweisung des Rechtsanwalts, den Fristablauf am Folgetag zu beachten und den fristwahrenden Schriftsatz spätestens an diesem Tag an das Berufungsgericht zu faxen, ist nicht geeignet, allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Ausgangskontrolle zu ersetzen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.02.2016 - VII ZB 36/15
Übernimmt der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.03.2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785 = IBRRS 2009, 1713 = IMRRS 2009, 2280).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.11.2014 - I ZB 37/14
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 16.07.2014 - IV ZB 40/13
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 115/13
Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648).*)
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