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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 88/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0277
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92

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20 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 272 BGH - Können Zinsen von Verzugszinsen verlangt werden?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0316
BauvertragBauvertrag
ÖPP-Projektvertrag ist kein Darlehnsvertrag: Keine Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren!

OLG München, Urteil vom 11.02.2022 - 9 U 7233/20 Bau

1. Weist ein ÖPP-Projektvertrag werk-, dienst- und darlehensvertragliche Elemente auf, steht dem Auftraggeber nach Ablauf von zehn Jahren kein Sonderkündigungsrecht aus § 489 BGB zu.

2. Vereinbaren die Parteien eines ÖPP-Projektvertrags für die nächsten 20 Jahre ein festes Zahlungsziel für die einzelnen Tilgungs- und Zinsleistungen, ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die noch offenen Tilgungsraten jederzeit zurückzuzahlen.

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IBRRS 2021, 2787; IMRRS 2021, 1021; IVRRS 2021, 0436
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung des Zwangsverwalters für Auskünfte nach der DSGVO?

BGH, Beschluss vom 15.07.2021 - V ZB 53/20

1. Die Bearbeitung eines Antrags des Schuldners an den Zwangsverwalter auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zählt nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten i.S.v. § 21 Abs. 1 ZwVwV, sondern ist Teil der Geschäftsführung des Verwalters.*)

2. Die Vergütung hierfür bestimmt sich, wenn nicht nach § 18 ZwVwV abgerechnet wird, gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV nach dem Zeitaufwand, der mit dem einheitlichen Stundensatz nach § 19 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 ZwVwV zu vergüten ist.*)

3. Die Festsetzung einer Vergütung nach § 17 Abs. 1, § 19 ZwVwV scheidet wegen der mit Art. 12 Abs. 5 Satz 1 DSGVO vorgeschriebenen Kostenfreiheit allerdings aus, wenn es um die Bearbeitung einer Anfrage des Schuldners geht.*)

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IBRRS 2019, 1726; IMRRS 2019, 0637
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schlussrate bereits bei Bezugsfertigkeit zu zahlen: Regelung (un-)wirksam?

KG, Urteil vom 07.05.2019 - 21 U 139/18

1. Die Bestimmung eines Bauträgervertrags, wonach die Schlussrate bereits bei Fälligkeit der Bezugsfertigkeitsrate auf ein Anderkonto der beurkundenden Notarin zu zahlen ist, weicht nicht zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV ab und ist also wirksam.*)

2. Der Rücktritt eines Bauträgers vom Bauträgervertrag kann auch nach einer Fristsetzung mit Zuvielforderung wirksam sein. Entscheidend ist, ob der Erwerber die überhöhte Zahlungsaufforderung so verstehen musste, dass er jedenfalls den tatsächlich geschuldeten Betrag zu zahlen hat, und er diesen unschwer ermitteln kann.*)

3. Auch auf den Rücktritt eines Bauträgers von einem Bauträgervertrag findet § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB Anwendung.*)

4. Ob die Pflichtverletzung einer Vertragspartei unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, ist stets aufgrund einer Gesamtabwägung zu entscheiden, die abstrakte Anknüpfung an einen Zahlungsrückstand in Höhe eines bestimmten Schwellenwertes ist kein geeignetes Kriterium.*)

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IBRRS 2017, 2871; IMRRS 2017, 1200
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann wird der vom Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis fällig?

BGH, Urteil vom 12.05.2017 - V ZR 210/16

Ist zusammen mit einem Grundstückskaufvertrag die Auflassung erklärt worden, führt dies bei Ausübung eines Vorkaufsrechts in der Regel dazu, dass der von dem Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Auflassung ihm gegenüber erklärt worden ist. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Mitbeurkundung der Auflassung nicht (auch) der Sicherung des Käufers, sondern nur der Erleichterung der Vertragsabwicklung dienen sollte.*)

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IBRRS 2017, 1478; VPRRS 2017, 0390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2017 - 14 U 200/15

1. Formlose Erörterungen in einer Baubesprechung können regelmäßig nicht als Anordnungen zur Erbringung von Mehrleistungen im Umfang von weit über einer Million Euro verstanden werden.

2. Wird im der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werks vereinbart, sondern nur - ohne Fixierung der näheren Einzelheiten zur Durchführung - ein bestimmter Erfolg versprochen, stellt der Einsatz anderer als vom Auftragnehmer vorgesehener Baumaschinen keine Leistungsänderung dar, sondern ist bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst.

3. Der Auftragnehmer ist im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ausschreibung auf (Planungs-)Fehler hin zu untersuchen, weil er als Bieter die Prüfung der Vergabeunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt.

4. Enthält die Ausschreibung jedoch einen offensichtlichen Fehler, trifft den Bieter eine entsprechende Hinweispflicht. Unterlässt er in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er gehindert, später Nachtragsforderungen zu stellen.




IBRRS 2016, 3107; IMRRS 2017, 0054; IVRRS 2017, 0026
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Grundstück eines ausländischen Staates kann nicht zwangsversteigert werden!

BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - V ZB 125/15

Ist das inländische Grundstück eines ausländischen Staates mit einer Zwangssicherungshypothek belastet worden, führt eine danach eingetretene hoheitliche Zweckbestimmung des Grundstücks dazu, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr eröffnet und die Anordnung der Zwangsversteigerung deshalb unzulässig ist.*)




IBRRS 2015, 3033; IMRRS 2015, 1368
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verzugszinsen sind nicht zu verzinsen!

BGH, Urteil vom 16.09.2015 - XII ZR 74/14

Weder von gesetzlichen noch von rechtsgeschäftlichen Zinsen sind Verzugszinsen zu entrichten. Ein durch verspätete Zinszahlung verursachter Schaden muss vom Gläubiger auch dann konkret vorgebracht werden, wenn er nur den gesetzlichen Zins als Mindestschaden verlangt.

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IBRRS 2010, 1638; IMRRS 2010, 1150
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 32/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1461; IMRRS 2010, 1013
ProzessualesProzessuales
Vorvertragliche Aufklärungspflichten, Prospekthaftung

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 41/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0294; IMRRS 2010, 0181
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08

1. Eine Kommanditgesellschaft, die die eingeworbenen Mittel ihrer Treugeberkommanditisten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten anlegt, betreibt weder ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Finanzkommmissionsgeschäft noch ein Investmentgeschäft (Anschluss an BVerwGE 130, 262; BVerwG ZIP 2009, 1899).*)

2. Wenn die Gesellschaft die Anlagegelder in erster Linie für den Aufbau eines dritten Unternehmens verwendet, müssen im Emissionsprospekt das Geschäftsmodell dieses Unternehmens, seine Chancen und Risiken zutreffend dargestellt werden.*)

3. Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinn wegen fehlerhafter Angaben in Prospekten, die seit dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 veröffentlicht wurden, verjähren in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter von dem Prospektfehler Kenntnis erlangt, spätestens drei Jahre nach dem Abschluss des Gesellschafts- oder Beitrittsvertrages.*)

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1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

IV. Zinsen und Zinseszinsen ( Rn. 135-145)