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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 78/08
84 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 1209 | BGH - Voraussetzungen einer wirksamen Preisanpassungsklausel |
80 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 19.07.2023 - IV ZR 122/22
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 19.07.2023 - IV ZR 123/22Â
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 19.07.2023 - IV ZR 127/22Â
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 19.07.2023 - IV ZR 170/22
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 12.07.2023 - IV ZR 347/22
Eine Prämienanpassungsklausel in der privaten Krankenversicherung, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, weicht nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG ab und benachteiligt diesen auch nicht unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. (Rn. 16 - 22)*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.05.2023 - XI ZR 544/21
Zum Anspruch auf Zahlung von "Negativzinsen" aus Schuldscheindarlehen aufgrund einer Zinsgleitklausel. (Rn. 21 - 57)*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.01.2023 - XI ZR 257/21
1. Bei Prämiensparverträgen, bei denen die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zum 15. Sparjahr steigen, sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) für die vorzunehmenden Zinsanpassungen ein langfristiger Referenzzinssatz und die Verhältnismethode maßgebend. Der als Referenz heranzuziehende Marktzinssatz oder die als Referenz heranzuziehende Umlaufrendite ist vom Oberlandesgericht mit sachverständiger Hilfe zu bestimmen und hat widerzuspiegeln, dass es sich bei den Prämiensparverträgen um eine risikolose Anlageform handelt (Bestätigung der Senatsurteile vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09, Rz. 22 f., 26 f., IBRRS 2010, 1888 = BGHZ 185, 166; vom 21.12.2010 - XI ZR 52/08, Rz. 22, 25, IBRRS 2011, 0664 = WM 2011, 306, und vom 06.10.2021 - XI ZR 234/20, Rz. 85, 95 ff., IBRRS 2021, 3468 = BGHZ 231, 215).*)
2. Zur Verfahrensbeschleunigung kann gem. § 411a ZPO die schriftliche Begutachtung durch die Verwertung eines gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren ersetzt werden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 15.11.2022 - XI ZR 551/21
Die von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen mit Bausparern vorformulierte Klausel "Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig - für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a." ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Anschluss an Senatsurteil, IMR 2017, 380).*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.11.2021 - XI ZR 461/20
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 24.11.2021 - XI ZR 310/20
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext1 Nachricht gefunden |
(21.04.2009) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Verbandsklagen eines Verbraucherschutzverbandes gegen zwei Sparkassen entschieden, dass folgende Klausel, die Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildet ist, im Bankverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) nicht verwendet werden darf, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB unwirksam ist.
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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |