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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 6/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1662; IMRRS 2006, 1029
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Widerruf eines Realkreditvertr. zur Immobilienfinanzierung

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04

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100 Treffer in folgenden Dokumenten:

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5 Beiträge gefunden
IMR 2008, 1026 BGH - Rechtsprechungsmodifikation schafft keine neue Aufklärungspflicht der Banken
IMR 2007, 1034 BGH - Unterbliebene Widerrufsbelehrung führt nicht zu Schadensersatz!
IMR 2007, 406 OLG Brandenburg - Bankenhaftung bei Täuschung des Vermittlers über Höhe der Mietpoolausschüttungen
IMR 2007, 162 BGH - Finanzierende Bank hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Eigentumswohnung!
IMR 2006, 60 BGH - Finanzierung einer Immobienanlage: Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

92 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2848; IMRRS 2023, 1302
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wissenszurechnung bei Rückforderung von unbestellter Leistung!

BGH, Urteil vom 26.09.2023 - XI ZR 98/22

Gemäß § 241a Abs. 2 Fall 2 BGB sind gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies zwar nicht selbst erkannt hat, ihm aber in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis einer anderen Person von dieser irrigen Vorstellung des Unternehmers zuzurechnen ist. *)

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IBRRS 2023, 1981
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BGH, Beschluss vom 13.06.2023 - XI ZB 17/21

1. Zur Darstellung der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken in einem Verkaufsprospekt, der einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde liegt. (Rn. 56 - 59)*)

2. Zum Erfordernis von Angaben über Bewertungsgutachten und zu ihrer Darstellung in einem Verkaufsprospekt, der einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde liegt. (Rn. 49 - 52)*)

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IBRRS 2022, 0406
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BGH, Urteil vom 11.01.2022 - XI ZR 215/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3643
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 218/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3644
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 216/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3579
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 217/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3580
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 209/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3590
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 210/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3596
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 214/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 0698; IMRRS 2020, 0266; IVRRS 2020, 0120
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Unterbrechung eines anhängigen Anfechtungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2019 - 12 U 56/18

1. Der Gläubigeranfechtungsprozess eines absonderungsberechtigten Gläubigers, der nur aus seinem Sicherungsrecht vorgeht, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht unterbrochen, denn § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG setzt voraus, dass ein Insolvenzgläubiger eine Klage zur Durchsetzung eines Einzelgläubigeranspruchs (gegen einen Dritten) erhoben hatte, dessen Gegenstand vom Insolvenzbeschlag über das Schuldnervermögen erfasst wird.*)

2. Der Anfechtungsgegner kann sich gegen den Anfechtungsanspruch verteidigen, indem er geltend macht, dass die Anfechtungsklage gegen ihn nach § 242 BGB treuwidrig sei. Falls der Gläubiger seinen Hauptanspruch gegen den Schuldner ebenfalls anfechtbar erlangt hat, kann der Anfechtungsgegner sich darauf indessen nur unter den für eine eigene Anfechtungseinrede nach § 9 AnfG geltenden Voraussetzungen berufen, also wenn die §§ 2, 3 ff. AnfG gerade auch zu seinen Gunsten erfüllt sind.*)

3. Haben sich mehrere Gläubiger auf anfechtbare Weise vollstreckbare Schuldtitel verschafft, kann keiner von ihnen eine Anfechtungsklage gegen den anderen erheben. Eine Abwägung der Stärke der beiderseitigen Anfechtungsansprüche findet nicht statt. Maßgeblich für die Befriedigung bleibt vielmehr die Rangfolge, die sich aus der materiellen Rechtslage ergibt. Das gilt auch im Fall der Abtretung.*)

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3 Nachrichten gefunden
BGH entscheidet zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
(21.03.2007) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Ansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden.
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OLG Karlsruhe verurteilt Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz
(14.07.2006) Mit zwei Urteilen vom 21.06.2006 - 15 U 50/02 und 15 U 64/04 - hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
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Bundesgerichtshof entscheidet zu kreditfinanzierten sogenannten „Schrottimmobilien“
(18.05.2006) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Rechte Verbrauchern zustehen, die ihren zur Finanzierung einer Eigentumswohnung geschlossenen Realkreditvertrag nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen haben.
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