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BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 457/16
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2018, 104 | BGH - Telefaxkopie ist keine Vollmachtsurkunde! |
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BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 283/21
1. Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). (Rn. 30 - 51)*)
2. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die Erhebung einer Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB aF nicht - auch nicht analog - anwendbar. (Rn. 57 - 62)*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.03.2020 - XI ZR 468/18
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 14.01.2020 - XI ZR 47/18
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 08.10.2019 - XI ZR 717/17
Widerruft der Darlehensnehmer wirksam seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung und stammt das gewährte Darlehen aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), schuldet der Darlehensgeber, der nicht sämtliche vom Darlehensnehmer erlangten Leistungen ungekürzt an die KfW weitergeleitet hat, als Rückgewährschuldner die Herausgabe von Nutzungen, die er aus dem bei ihm verbliebenen Teil der Leistungen gezogen hat. (Rn. 18 - 20)*)
VolltextBGH, Urteil vom 17.09.2019 - XI ZR 677/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.03.2019 - XI ZR 341/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 12.03.2019 - XI ZR 9/17
1. Zur Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung. (Rn. 12 - 18)*)
2. Wegen der Rückwirkung der Aufrechnung besteht, soweit sich die Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis zu diesem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüber stehen und aufgerechnet werden, ab dem Zugang des Widerrufs kein Anspruch des Verbrauchers aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB auf Herausgabe vom Darlehensgeber aus Zins- und Tilgungsleistungen mutmaßlich gezogener Nutzungen. (Rn. 20 - 22)*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.03.2019 - XI ZR 98/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 12.03.2019 - XI ZR 30/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 09.10.2018 - XI ZR 590/16
ohne amtlichen Leitsatz
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