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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 308/15


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2336; IMRRS 2017, 0950
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Keine "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens

BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15

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1 Beitrag gefunden
IMR 2017, 380 BGH - Kontogebühr in der Darlehensphase eines Bausparvertrags ist AGB-widrig!

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3607; IMRRS 2022, 1583
BankrechtBankrecht
Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen ist unwirksam

BGH, Urteil vom 15.11.2022 - XI ZR 551/21

Die von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen mit Bausparern vorformulierte Klausel "Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig - für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a." ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Anschluss an Senatsurteil, IMR 2017, 380).*)

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IBRRS 2021, 3809; IMRRS 2021, 1432
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Keine Kontoführungsentgelte für Bausparverträge

OLG Celle, Urteil vom 17.11.2021 - 3 U 39/21

Bausparkassen dürfen für die Kontoführung auch in der Ansparphase kein Entgelt verlangen.

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IBRRS 2020, 3207
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 22.09.2020 - XI ZR 162/19

Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden. (Rn. 13)*)

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IBRRS 2020, 2178
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 30.06.2020 - XI ZR 119/19

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltene Entgeltklausel für ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle. Sie ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 41 Abs. 2 ZKG unwirksam, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat. (Rn. 15 - 18 und 26 - 28)*)

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IBRRS 2019, 3479; IMRRS 2019, 1307
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei Darlehensablösung ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 10.09.2019 - XI ZR 7/19

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung

"4. Sonstige Kredite

4.8 Sonstige Entgelte

Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €"

unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2018, 3601
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 16.10.2018 - XI ZR 593/16

Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über eine Bearbeitungsprovision in Unternehmerdarlehen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172).*)

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IBRRS 2017, 3588
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 05.10.2017 - III ZR 56/17

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.

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IBRRS 2017, 2716
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind keine Festpreise!

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.*)

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IBRRS 2017, 2336; IMRRS 2017, 0950
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Keine "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens

BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15

Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung

"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"

sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung

"Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 Euro."

sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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BGH: Keine "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens
(09.05.2017) Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende "Kontogebühr" unwirksam ist.
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