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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 29/05


Beste Treffer:
IBRRS 2009, 0436; IMRRS 2009, 0286
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - XI ZR 29/05

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IBRRS 2006, 1652; IMRRS 2006, 1021
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Rechtsschein bei Verbundgeschäft nach VerbrKrG

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 29/05

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51 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2006, 1039 BGH - Bank darf auch bei Verbundgeschäft nach VerbrKG auf Rechtsschein der Vollmacht vertrauen!

49 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2448; IMRRS 2023, 1109
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vollmachtsumfang muss nicht überprüft werden!

KG, Urteil vom 08.09.2022 - 2 U 115/21

1. Wer einen Vertrag mit einer GmbH abschließen will, braucht sich grundsätzlich nicht darum zu kümmern, ob der Geschäftsführer die sich aus dem Innenverhältnis ergebenden Schranken seiner Befugnis einhält.

2. Lediglich einen sog. Missbrauch der Vertretungsmacht muss sich der Geschäftspartner entgegenhalten lassen, wenn er entweder positiv weiß oder es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass der Geschäftsführer die Grenzen missachtet, die seiner Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis gezogen sind.

3. Die Kenntnis von der Fassung eines Abberufungsbeschlusses begründet keine Kenntnis (§ 15 Abs. 1 HGB) von der noch nicht eingetragenen und bekanntgemachten Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, wenn die Wirksamkeit der Abberufung umstritten ist.*)

4. Die Erhebung einer Widerklage durch die berufungsbeklagte Partei ist auch ohne ausdrückliche Erklärung als Anschließung auszulegen und muss daher die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO wahren. Eine Ausnahme hiervon für Zwischenfeststellungsklagen (§ 256 Abs. 2 ZPO) ist nicht geboten.*)

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IBRRS 2019, 2790
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 30.07.2019 - VI ZR 486/18

1. Ein gegen den Organwalter einer juristischen Person, die unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbringt, gerichteter Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 2 Abs. 2, §§ 3, 10 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 9 OWiG setzt unter anderem voraus, dass der betreffende Organwalter vorsätzlich gehandelt hat (Festhaltung Senatsurteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17, NJW-RR 2018, 1250 Rn. 48). (Rn. 23)*)

2. Der Vorsatz ist nach bußgeldrechtlichen Maßstäben zu beurteilen (Fortführung Senatsurteil vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82, NJW 1985, 134, 135, juris Rn. 14 f.). (Rn. 23)*)

3. Ein Täter, dem sämtliche tatsächlichen Umstände bekannt sind und der den Bedeutungssinn des Inkassogeschäfts als normatives Tatbestandsmerkmal zutreffend erfasst, der aber dennoch über die Registrierungspflicht nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG irrt, unterliegt in Bezug auf § 2 Abs. 2, §§ 3, 10 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 RDG einem Verbotsirrtum im Sinne von § 11 Abs. 2 OWiG und keinem Tatbestandsirrtum im Sinne von § 11 Abs. 1 OWiG (Fortführung Senatsurteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17, NJW-RR 2018, 1250 Rn. 49; BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16, NJW 2018, 3467 Rn. 9 ff.). (Rn. 27 - 28)*)

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IBRRS 2018, 1205
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, vom 09.01.2018 - XI ZR 17/15

1. Ein Darlehensvertrag, der durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem Inhabergrundschuldbrief gesichert wird, fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des § 491 Abs. 2 Nr. 2 BGB aF (jetzt: § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB). (Rn. 46)*)

2. Ein Verbraucherdarlehensvertrag, der auf Grund einer formunwirksam erteilten Vollmacht geschlossen wurde, kann unter den Voraussetzungen des § 494 Abs. 2 Satz 1 BGB geheilt werden.  (Rn. 53)*)

3. Wird das Darlehen an den vollmachtlosen Vertreter als Empfangsboten ausbezahlt, ist der Verbraucherdarlehensvertrag erst dann geheilt, wenn jener die Darlehensvaluta mit dessen Einverständnis an den Darlehensnehmer weiterleitet oder aufgrund einer neuen Weisung des Darlehensnehmers über sie disponiert.  (Rn. 58)*)

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IBRRS 2016, 0638; IMRRS 2016, 0413
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss umfassend über Prozessrisiken aufklären!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2015 - 6 U 200/14

1. Ein Anwaltsvertrag verpflichtet den Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats zur umfassenden und erschöpfenden Belehrung des Mandanten, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will. Eigenverantwortlich kann der Mandant diese Entscheidung nur treffen, wenn ihm die Chancen und Risiken der Prozessführung verdeutlicht werden, also die Aussichten, den Prozess zu gewinnen oder zu verlieren.

2. Der Rechtsanwalt ist zudem verpflichtet, seinen Mandanten über die Aussichten einer dessen quotale Gesellschafterhaftung betreffenden negativen Feststellungsklage umfassend zu belehren und das damit verbundene Prozessrisiko umfassend und zutreffend darzustellen, wenn es allein von dem Ergebnis dieser Prüfung der Erfolgsaussichten abhängt, ob überhaupt geklagt werden soll.

3. Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt jeden Rechtsirrtum zu vertreten. Über den Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss er sich fortlaufend informieren und sich an dieser orientieren, auch wenn er sie persönlich für falsch hält oder sie in der Literatur bekämpft wird und eine Änderung dieser Rechtsprechung nicht auszuschließen ist. Bei einer höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage muss er sich über die OLG-Rechtsprechung informieren.

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IBRRS 2015, 0250; IMRRS 2015, 0144
ImmobilienImmobilien
Grundschuld durch Betrug erworben: Zessionar muss bei Verdacht Erwerbsumstände darlegen!

BGH, vom 24.10.2014 - V ZR 45/13

Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82).*)

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IBRRS 2012, 2518; IMRRS 2012, 1824
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auch der Rechtsanwalt als Mandant muss belehrt werden!

BGH, Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 125/10

a) Eine Rechtsanwaltssozietät ist auch dann verpflichtet, über die Erfolgsaussichten eines von der Mandantin beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt worden ist, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät sind. Auch in diesem Fall kann vermutet werden, die Mandantin hätte sich bei pflichtgemäßer Belehrung beratungsgerecht verhalten und wäre dem anwaltlichen Rat gefolgt.*)

b) Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind.*)

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IBRRS 2012, 0066; IMRRS 2012, 0047
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - II ZR 37/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4456; IMRRS 2011, 3202
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zur Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht

BGH, Urteil vom 11.10.2011 - XI ZR 415/10

Zur Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Treuhänders auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von Treugeber-Gesellschaftern einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt.*)

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IBRRS 2011, 1774
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Treuhänderin: Freistellung von Kommanditistenhaftung?

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 217/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1741
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Treuhänderin: Freistellung von Kommanditistenhaftung?

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 271/08

1. Das Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber auf Freistellung von der Haftung für Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft an den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft mit der Folge, dass sich dieser in einen Zahlungsanspruch umwandelt, nicht entgegen.*)

2. Gegen den an den Insolvenzverwalter abgetretenen Anspruch kann der Treugeber nicht mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung aufrechnen.*)

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Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des BGH in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds beigelegt
(27.04.2006) Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über verschiedene Klagen zu entscheiden, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen von Verbrauchern an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war die Errichtung und Vermietung von Gebäuden. Die Anleger waren jeweils von Vermittlern geworben worden, sich zu Steuersparzwecken an den Fonds zu beteiligen. Der Beitritt sollte über Bankkredite finanziert werden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04