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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 266/07
BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 266/07
Volltext8 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2009, 1021 | BGH - Haustürsituation bei kreditfinanzierter Kapitalanlage finanzierender Bank zuzurechnen? |
7 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15
1. Der Zusatz, die Widerrufsfrist beginne nicht vor Abgabe der Willenserklärung des Verbrauchers, steht bei Haustürgeschäften nach § 1 HWiG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, die von Gesetzes wegen schriftlich abzuschließen sind, in Einklang mit § 361a BGB (Fortführung Senatsurteile vom 13. Januar 2009 - XI ZR 508/07 und - XI ZR 509/07, jeweils juris Rn. 18).*)
2. Bilden der Beitritt zu einer Fondsgesellschaft und ein Darlehensvertrag, der nach § 1 HWiG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung widerruflich ist, ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, verstößt eine Belehrung des Inhalts, im Falle des Widerrufs des Darlehensvertrags komme auch der Beitritt zur Fondsgesellschaft als Kommanditist bzw. Treugeber über den Treuhandkommanditisten nicht wirksam zustande, nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 361a Abs. 1 Satz 3 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (Fortführung Senatsurteile vom 24. April 2007 - XI ZR 191 /06, BGHZ 172, 157 Rn. 18, vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 15, vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65 Rn. 11 und vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 53/08, WM 2011, 261 Rn. 16).*)
3. Dem Erfordernis einer gesonderten Unterschrift im Sinne des § 361a Abs. 1 Satz 4 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ist nicht genügt, wenn sich die Unterschrift des Verbrauchers zugleich auf die Widerrufsbelehrung und eine Empfangsbestätigung bezieht (Fortführung Senatsurteile vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07, WM 2011, 23 Rn. 20, vom 26. Mai 2009 - XI ZR 242/08, juris Rn. 17 und vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350 Rn. 24 f., - XI ZR 47/08, BKR 2009, 167 Rn. 23 f., - XI ZR 508/07, juris Rn. 21 f., - XI ZR 509/07, juris Rn. 21 f. sowie - XI ZR 54/08, juris Rn. 23 f.).*)
4. Zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung und zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei beendeten Haustürgeschäften.*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07
1. Die in der späteren Prolongationsvereinbarung zu einem Kreditvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung kommt als Nachbelehrung zu dem ursprünglichen Vertrag von vornherein nur dann in Betracht, wenn sie einen für den Darlehensnehmer erkennbaren Bezug zu dem früheren Vertrag aufweist, dessen Belehrungsmangel geheilt werden soll. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 252/08
1. Für die Frage der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG ist auch bei einem verbundenen Geschäft allein auf das Rechtsgeschäft abzustellen, in welchem ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz begründet ist, und nicht auch auf das verbundene Geschäft.*)
2. Bei einem Verbundgeschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kommt nur beim Bestehen rechtshindernder Einwendungen aus dem finanzierten Vertragsverhältnis ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Steht dem Verbraucher zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung aus dem finanzierten Vertragsverhältnis keine den Anspruch dauernd ausschließende Einrede im Sinne des § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, scheidet ein Rückforderungsdurchgriff aus; ein solcher ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Fortführung von BGHZ 174, 334, Tz. 30 f.; Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).*)
3. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, bei denen zunächst eine wirksame vertragliche Verpflichtung des arglistig getäuschten Kreditnehmers bestand, unterfallen auch insoweit nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB aF, als sie auf Rückzahlung geleisteter Raten gerichtet sind.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 232/08
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 163/09
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Oldenburg, Urteil vom 28.05.2009 - 14 U 60/08
1. Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfond und der Abschluss eines Darlehensvertrages können sich auch dann als ein "verbundenes Geschäft" darstellen, wenn zwischen dem Vermittler und der Bank keine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht.*)
2. Zum Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung bei einem vor dem 01. Januar 2002 geschlossenen Vertrag, wenn nachträgliche über das Widerrufsrecht fehlerhaft belehrt worden ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 266/07
Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten worden ist.*)
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