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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 243/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 0647
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsrecht - Berufung auf die Verjährung der Hauptschuld

BGH, Urteil vom 28.01.2003 - XI ZR 243/02

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 193 BGH - Untergang des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit: Kann sich Bürge auf die Verjährung der Hauptschuld berufen?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0804
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 10.02.2021 - VII ZR 44/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2012, 1466; IMRRS 2012, 1070
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verjährungsfrist bei verlorener Kenntnis von Daten vor dem 1.1.2002

BGH, Urteil vom 28.02.2012 - XI ZR 192/11

1. Hat der Gläubiger vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 EGBGB Kenntnis von der Anschrift des Schuldners, verliert er diese Kenntnis jedoch vor diesem Stichtag, beginnt die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst, wenn der Gläubiger nach dem genannten Stichtag erstmals wieder Kenntnis von der Anschrift des Schuldners erlangt oder grob fahrlässig nicht erlangt.*)

2. Der Gläubiger ist in derartigen Überleitungsfällen nicht gehalten, zur Hemmung der Verjährung die Klage gemäß § 185 Nr. 1 ZPO öffentlich zustellen zu lassen.*)

3. Besteht die Bürgschaftsforderung nach dem Wegfall der Hauptforderung infolge des Untergangs des Hauptschuldners als Rechtsperson als selbständige Forderung weiter und kann der Gläubiger deshalb die Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung der Hauptforderung nur noch im Verhältnis zum Bürgen bewirken (Senatsurteil vom 28. Januar 2003 - XI ZR 243/02, BGHZ 153, 337, 340 ff.), ist bei der Prüfung der für die Berechnung des Beginns der Verjährungsfrist erforderlichen subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB auf die Person des Bürgen abzustellen.*)

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IBRRS 2003, 0968
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Vorenthalten der Beiträge zur Sozialversicherung

BGH, Urteil vom 20.03.2003 - III ZR 305/01

Beiträge zur Sozialversicherung werden im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV auch dann vorsätzlich vorenthalten, wenn sich der in seiner Liquidität eingeschränkte Beitragsschuldner in Kenntnis seiner Beitragspflicht für eine Erfüllung der Lohn- und Gehaltsansprüche seiner Arbeitnehmer und anderer gleichrangiger Verpflichtungen und gegen eine Zahlung der fälligen Beiträge entscheidet.*)

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IBRRS 2003, 0647
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsrecht - Berufung auf die Verjährung der Hauptschuld

BGH, Urteil vom 28.01.2003 - XI ZR 243/02

Der Bürge kann sich auch dann gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Erfolg auf die Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn die Hauptschuldnerin nach der Übernahme der Bürgschaft wegen Vermögenslosigkeit und/oder Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist und aus diesem Grund die gegen sie gerichteten Forderungen weggefallen sind.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

I. Die Vertragserfüllungssicherheit (§ 13 VOB/B Rn. 3-10)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

5. Verjährung der Bürgschaftsschuld (VOB/B § 17 Rn. 123-127)


3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

4. Erlöschen der Hauptschuld (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 199-201)

I. Materiell-rechtliche Voraussetzungen (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 113-120)

(1) Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 156-163)